Offener Brief zum PPR 2.0

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) des Bundesministeriums für Gesundheit am 14.09.22 beschlossen. Dieser Regierungsentwurf wird nun im Bundesrat und Bundestag beraten.

Hier der Entwurf >> Angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus

Deutliche Korrektur erforderlich

Die Gewerkschaft ver.di und Betriebsräte sehen deutlichen Nachbesserungsbedarf des Entwurfs.

„Die Beschäftigten in der Pflege erwarten ganz klar, dass sich mit dem Gesetz ihre Arbeitsbedingungen verbessern, dass sie endlich entlastet werden. Versprochen sind Vorgaben für eine bedarfsgerechte Personalausstattung – das muss Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach halten“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Doch der Gesetzentwurf lasse alles offen. „Verbindlichkeit sieht anders aus, das Gesetz muss deutlich korrigiert werden.“

Die Forderungen von ver.di vom 15.09.22 >> deutliche Korrekturen am Gesetzesentwurf …

>> Bitte um Unterstützung bis zum 05. Oktober 2022 <<

Die betrieblichen Interessenvertretungen werden daher aufgefordert einen offenen Brief an den Bundesgesundheitsminister und die Abgeordneten des Bundestags zu unterstützen.

So heißt es im Brief >> Offener Brief PPR 2.0

 „Wir fordern Sie auf, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass der vorliegende Entwurf zum Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG) deutlich nachgebessert wird:

–  Das Vetorecht des Finanzministers für die Rechtsverordnungen, die den Personalbedarf ermitteln und Vorgaben zur Personalbesetzung bestimmen sollen, muss gestrichen werden.

–  Die PPR 2.0 muss verbindlich eingeführt werden. Die Rechtsverordnung ist zu erlassen, die verwässernde „kann“-Regelung ist zu streichen.

–  Wo PPR 2.0 draufsteht, muss auch PPR 2.0 drin sein. Bisher wird das Instrument lediglich mittelbar u. a. in der Begründung genannt („unter Berücksichtigung des Konzeptes der PPR 2.0“). Es ist direkt im Gesetz eindeutig auf die PPR 2.0 zu verweisen.

–  Selbstverständlich sind Intensivstationen bei der bedarfsgerechten Personalbemessung einzubeziehen. Dazu steht das Instrument INPULS ® zur Verfügung und muss in den Entwurf aufgenommen werden.

Die PPR 2.0 muss flächendeckend und bundeseinheitlich eingeführt werden. Es gibt keinen Grund dafür, Kliniken mit Entlastungsvereinbarungen von gesetzlichen Vorgaben auszunehmen. Für die dort Beschäftigten müssen die jeweils besseren gesetzlichen oder tariflichen Regelungen zur Anwendung kommen. Dies insbesondere, da wir Arbeitgeber kennen, die mit „Pseudogewerkschaften“ Tarifabschlüsse machen, die zulasten der Kolleg:innen gehen.“

Antworten können ebenfalls direkt an diana.sgolik@verdi.de gerichtet werden.

Unter Angabe von:

Name des Krankenhauses, Bezeichnung des Gremiums, Anzahl der Beschäftigten im Krankenhaus und der Ansprechperson für Rückfragen (inkl. Telefonnummer).

Dieses Thema geht uns alle an, entweder als Beschäftigte, Patienten oder Angehörigen von Patienten. Die Versorgung in den Krankenhäusern muss sich verbessern ebenso wie die Arbeitsbedingungen. Unterstützt bitte die Aktion von ver.di, die Kolleg:innen in den Krankenhäusern brauchen dringend mehr Personal.