Die Krankenhausreform

Die geplante Krankenhausreform der Bundesregierung ist derzeit ein umstrittenes Thema. Ende März tagte die Bund– Länder Arbeitsgruppe und hat sich zur geplanten Unterteilung der Krankenhäuser in drei unterschiedliche Versorgungsstufen beraten.

Regierungskommission Krankenhaus

Die Reform der Krankenhäuser wurde mit der Gründung einer Regierungskommission im Mai 2022 gestartet. Die Kommission gibt Stellungnahmen ab und erarbeitet Leitpunkte für eine auf Leistungsgruppen und auf Versorgungsstufen basierende Krankenhausstrukturierung. Die Vorschläge der Kommission dienen den Bund– Länder-Arbeitsgruppen als Orientierung zur konkreteren Ausarbeitung.

Bund-Länder-Arbeitsgruppen

Die Bund – Länder Arbeitsgruppen treffen sich mit Beginn im Januar 2023 in sechs Sitzungen bis abschließend Ende Juni 2023 zur Erarbeitung eines Eckpunktepapiers zur geplanten Reform.

„Das Ziel wird es sein, auf der Grundlage der Vorschläge der „Regierungskommission Krankenhaus“ einen Reformentwurf zu entwickeln, mit dem wir das System der Fallpauschalen systematisch überwinden, wo Vorhaltekosten und Leistungskomplexe eine größere Rolle spielen. und die Durchökonomisierung der Medizin vermieden wird“, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zu Beginn der Arbeitsaufnahme der AG Anfang Januar 2023.

Bei der Tagung der AG im Februar wurden die geplante Finanzierung der Krankenhäuser auf Grundlage von Vorhaltepauschalen beraten. Angedacht hierbei ist, dass die Krankenhäuser Geld für das Vorhalten von Leistungen bekommen würden, gleich wie viele Fälle behandelt werden. In etwa 60 % der Kosten sollen über die Vorhaltung bestritten werden und 40 % sollen weiterhin anhand der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) finanziert werden.

Beim kürzlichen Treffen Ende März wurde die geplante Aufteilung der Krankenhäuser in drei Versorgungstufen oder auch Level genannt beraten. Die Umstrukturierung sieht kleine Häuser für die Grundversorgung (LI), spezialisierte Kliniken für bestimmte Behandlungen (LII) und große Krankenhäuser als Maximalversorger (LIII) vor.

Bei den drei letzten Tagungen im April und Juni steht die Beratung der Leistungsgruppen sowie eine abschließende Überarbeitung an.

Aus den Ländern gibt es Kritik, aber auch schon Umsetzungsansätze vorab der Reform

Die bisher vorgestellten Pläne stoßen bei einzelnen Ländern auf Kritik und Angst um ihre Planungshoheit, wie der Pressemitteilung des Ärzteblatt vom 30. März 2023 zu entnehmen ist.

Die Bundesländer pochen auf Ausnahmen und Öffnungsklauseln der geplanten bundeseinheitlichen Reform um Selbstbestimmt bleiben zu können. Zudem wurde bereits ein verfassungsrechtliches Gutachten zur Überprüfung in Auftrag gegeben.

Andere Bundesländer greifen der Reform bereits vor, wie Nordrhein-Westfalen. Das Bundesland hat bereits rund 60 somatische Leistungsgruppen definiert, welche sich nach der neuen Krankenhausplanung richten und dieses soll daher als Vorbild dienen.

Niedersachsen ist ebenfalls schon einen Schritt weiter und startet Anfang April mit seinem ersten Regionalen Gesundheitszentrum (RGZ) als Grundversorger (LI) in der Nähe von Osnabrück. Dieses soll maximal 25 Betten haben und eine Art Verbindung des ambulanten und stationären Sektors darstellen.

Ähnlich sieht es bei den Kliniken der Region Hannover (KRH) mit ihrer beschlossenen „Medizinstrategie 2030“ aus, wie der Pressemitteilung von „das Krankenhaus“ zu entnehmen ist. Hierbei wird eine radikale Umstrukturierung der bestehenden Krankenhäuser geplant, welche von Fusionierungen und Standortveränderungen spricht.

Auf die dortigen Mitarbeiter kommen Veränderungen, wohl auch Standortwechsel zu und die Betriebsräte haben viel zu tun. Wir können nur hoffen, dass sich die Auswirkungen für die diakonischen Einrichtungen positiv entwickeln.