Wie die ersten beiden Verhandlungsrunden so ist Ende März auch das dritte Treffen zwischen den Gewerkschaften und Arbeitgebern zu den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst gescheitert.
Die klare Forderung der Arbeitnehmerseite für die insgesamt 2,5 Millionen direkt und indirekt betroffenen Beschäftigten von Bund und Ländern, sowie den vielen weiteren Beschäftigen privater und kirchlicher Träger mit Tarifbestimmungen in Anlehnung an den TVöD stehen noch immer fest > 10,5 % Lohnerhöhung, mindestens jedoch 500€ und für Azubis mindestens 200€.
Über den gesamten März hatten insgesamt mehr als 500.000 Beschäftigten an Warnstreiks und Aktionen teilgenommen um Druck auf die Arbeitgeber auszuwirken >> Pressemitteilung von ver.di TVöD, 11.04.23
Schlichtungsverfahren eingeleitet
Bei der dritten Tarifrunde gab es zwar Bewegung auf beiden Seiten, die Arbeitgeber legten allerdings kein neues Angebot vor. Da weiterhin unüberbrückbare Gegensätze bestehen haben die Arbeitgeber, nach der Bekanntgabe des Scheiterns der Tarifrunde durch die Bundestarifkommission, eine Schlichtung angerufen.
Das Schlichtungsverfahren, welches nach Maßgabe der Verfahrensvereinbarung (abgeschlossen in 2011 zwischen Arbeitgebern und den Gewerkschaften) geführt wird, wurde am 06. April aufgenommen.
Nach diesem Verfahren ist innerhalb von 3 Tagen eine Schlichterkommission, bestehend aus 24 Vertretern der AG und AN, zu bilden und spätestens am 6. Tag nach Anrufung hat ein erstmaliges Zusammentreffen stattzufinden. Die Kommission erarbeitet einen Einigungsvorschlag bis Mitte April, welcher für die weiteren Verhandlungen Ende April (voraussichtlich am 22.04.23) in Potsdam als Vorlage dienen wird.
Friedenspflicht seitens der Arbeitnehmer
Mit Beendigung des Schlichtungsverfahrens wird ebenfalls die Friedenspflicht der Gewerkschaften beendet. Streiks und Aktionen sind dann wieder möglich und zudem kann eine Urabstimmung durchgeführt werden. Bei einer Urabstimmung entscheiden betroffene ver.di Mitgliedern über die Aufnahme des Arbeitskampfs nach dem Scheitern von Tarifverhandlungen anhand der Durchführung von unbefristeten Streiks.
Die Gewerkschaften zeigen sich „kampfbereit“ falls es zeitnah nicht zu einer Einigung kommen sollte, wie vom Deutschen Beamten Bund (dbb) und der Tarifunion zu vernehmen ist.
„Sollte es zum Vollstreik kommen, seien hierfür allein der Bund und die kommunalen Arbeitgebenden verantwortlich“, so dbb Chef Ulrich Silberbach: „Wir haben in den Verhandlungen viele Runden gedreht und sind überhaupt nicht vorangekommen. Also müssen wir jetzt den Druck nochmal erhöhen und die Urabstimmung einleiten. Wenn Bund und Kommunen die Schlichtung anrufen, werden wir uns natürlich konstruktiv beteiligen. Wenn nicht, kann es ab Ende April überall im Land zu umfassenden Streikmaßnahmen im öffentlichen Dienst kommen. Ich bin überzeugt, der Ärger der Kolleginnen und Kollegen über die Ignoranz der Arbeitgebenden wird zu einer hohen Beteiligung bei der Urabstimmung und zu einer großen Streikbereitschaft führen. Leidtragende sind alle – Beschäftigte genauso wie Bürgerinnen und Bürger.“