Die Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik

Die PPP – RL

Die „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik – Richtline“ kurz PPP – RL wurde durch den „Gemeinsamen Bundesausschuss“ (G – BA), unter Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit, beschlossen. Dieser Bundesausschuss wird besetzt durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen.

Die PPP- RL legt geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Versorgung fest. Dazu werden insbesondere verbindliche Mindestvorgaben für die Ausstattung der stationären Einrichtungen mit dem für die Behandlung erforderlichen Personal für die psychiatrische und psychosomatische Versorgung bestimmt. 

Die aktuelle Richtlinie ist seit dem 01.01.2023 in Kraft. Die vormals festgelegte stations- und monatsbezogene Nachweispflicht wurde mit Inkraftsetzung für drei Jahre grundsätzlich ausgesetzt. Nur 5 % der Einrichtungen müssen weiterhin der Verpflichtung nachkommen, damit repräsentative Stichproben gewonnen werden können.

Die aktuelle Fassung der Richtline seit 01.01.2023 >> PPP – RL 01.01.2023

Zum 01.01.2024 sollen bereits beschlossenen Änderungen in Kraft treten. Diese Änderungen sehen finanzielle Sanktion bei Nichteinhaltung der personellen Mindestanforderungen vor. Ab 2024 müssen die Vorgaben zu 95 % erfüllt werden, anderenfalls können die Einrichtungen mit dem Wegfall der Vergütungsansprüche rechnen.

Die Fassung der Richtline ab dem 01.01.2024 >> PPP – RL 01.01.2024

Für grundsätzliche und weitere Fragen zur Richtline hat der G – BA die aktuell häufigsten Fragen zusammengestellt >> FAQ zur PPP – RL

Zuspruch aber auch Kritik an der Umsetzung

Der G – BA hatte die „Scharfschaltung“ finanzieller Sanktionen bei der Unterschreitung der Personalmindestanforderung mehrfach verschoben und zuletzt auf den 01.01.204 festgelegt.

Eine aktuell flächendeckende Unterbesetzung war bereits im Vorfeld abzusehen und wurde von der Gewerkschaft ver.di wiederholt angemahnt >> Personalvorgaben unerfüllt

„Sehr große Stationen und vor allem die personelle Unterbesetzung haben gravierende negative Auswirkungen auf die Versorgungsqualität und die Arbeitsbedingungen“, betont Heiko Piekorz von ver.di, „Die Überlastung verstärkt die Berufsflucht, was wiederum den Personalmangel verschärft – aus diesem Teufelskreis müssen wir endlich ausbrechen.“

Die Gewerkschaft führte diesjährig hierzu eine Befragung in 13 Einrichtungen auf 98 Stationen durch und die Anforderungen wurden durchschnittlich zu 81 % erfüllt. Die Vorgabe der PPP – RL liegt bei 90 % und wird ohne Konsequenzen unterschritten.

Ver.di bekräftigt daher die Einführung von Sanktionen, kritisiert zugleich den späten Zeitpunkt der „Scharfschaltung“ und die Umsetzungsvorgaben der Strafzahlungen. Die Gewerkschafterin Grit Genster betont: Auch ver.di hält Strafzahlungen nicht für das richtige Mittel, weil sie die finanziellen Probleme der Kliniken verschärfen und nicht zu einer besseren Versorgung führen würden. Doch es muss Konsequenzen haben, wenn nicht genug Beschäftigte da sind, um eine gute Versorgung zu gewährleisten.“

Ebenfalls die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (dgppn) kritisiert die zu erwartenden finanziellen Sanktionen und sieht darin eine Verschlechterung der Patientenversorgung. >> Psychiatrische Versorgung in Gefahr