Die Mindestlohnkommission hat am 26.06. beschlossen, den Mindestlohn in Deutschland zum 01. Januar 2024 anzuheben. Er soll von bisher 12€ die Stunde auf 12,41€ ansteigen. Nachfolgend soll er zum 01. Januar 2025 nochmals um 41 Cent auf 12,82€ erhöht werden. Dies entspricht 3,4% Erhöhung zu 2024 und nochmal 3,3% zu 2025.
DGB: Reallohnverlust für Mindestlohnbeschäftigte
Angesichts der aktuellen und vergangenen Inflationsrate ist die Erhöhung im Centbereich ein Witz und stellt einen Reallohnverlust für die fast 6 Millionen Mindestlohnbeschäftigten in Deutschland dar. So sieht der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der sich dazu in einer Pressemitteilung äußerte. Demnach sei die Erhöhung gegen die Stimmen der Gewerkschaften beschlossen worden, welche für eine Erhöhung im Centbereich nicht ihre Zustimmung geben könnten. Die Gewerkschaften hatten eine Erhöhung auf 13,50€ gefordert, um den Mindestschutz für Arbeitnehmer:innen zu gewährleisten. Dafür gab es von Arbeitgeberseite keine Zustimmung.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kündigte an, den Beschluss der Mindestlohnkommission per Rechtsverordnung umzusetzen. Dies sei seiner Ansicht nach alternativlos, da die einzige Alternativ keine Mindestlohnerhöhung wäre.
EU-Richtlinie: Mindestlohn wird steigen
Der Mindestlohn in Deutschland wird voraussichtlich sowieso steigen müssen. Die EU hat eine Richtlinie erlassen, die bis Ende 2024 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Demnach muss der Mindestlohn, sofern im Mitgliedsland eine Mindestlohnregelung existiert, mindestens 60% des Medianeinkommens betragen. Dies wären in Deutschland laut DGB ungefähr 14€ die Stunde. Insofern ist auch dahingehend die Zurückhaltung der Arbeitgeber in der Mindestlohnkommission nicht verständlich. Es entsteht der Eindruck, dass die Arbeitgeber aufgrund der vorangegangenen Mindestlohnerhöhung seitens der Bundesregierung noch verstimmt sind.