Krankenhaustransparenzgesetz

Die Verhandlungen zum Krankenhaustransparenzgesetz wurden mit einer Einigung beendet. Über Monate hin tagte ein Vermittlungsausschuss mit Vertretern aus Bundestag und Bundesrat zum geplanten Gesetzesentwurf. Ende Februar wurde eine Übereinkunft erzielt und der Entwurf wird zur Beschlussfassung in den Bundesrat gebracht.

Das Gesetz dient zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz. Es bildet die Basis für die geplante Veröffentlichung von Struktur- und Leistungsdaten der Krankenhäuser in Deutschland. Die gesammelten Daten werden in einem Transparenzverzeichnis erfasst und der Bevölkerung zugängig gemacht. Laut Aussage von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach soll das Verzeichnis ab 01. Mai 2024 zur Verfügung stehen.

Im Krankenhaustransparenzgesetz ist zudem eine Regelung zu zusätzlicher finanzieller Unterstützung für Krankenhäuser und Kliniken vorgesehen. In einem sogenannten „Transformationsfond“ sollen für die betroffenen Einrichtungen ab 2025 rund 50 Milliarden Euro, für 10 Jahre, zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren wurde angekündigt, künftig die Tariflohnsteigerungen aller Krankenhausbeschäftigten bei der Erstattung der Betriebskosten besser abzubilden.

„Es gibt mehr Geld für die Kliniken und eine bessere Übersicht über die Qualität der Häuser. Damit kann eine Insolvenzwelle abgewendet werden. Und Patientinnen und Patienten erfahren endlich, wo sie am besten behandelt werden.“ äußerte Karl Lauterbach bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs.

Viel Kritik von den Verbänden

Diese sehr optimistische Sichtweise deckt jedoch den akuten Bedarf der Einrichtungen nicht. Fraglich ist auch welche Insolvenzwelle gemeint ist, die diesjährige wohl kaum. Daher schlagen Verbände und Vereine Alarm und es hagelt Kritik an dem Gesetzesentwurf.

Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, sagte, „Man verpasst die Chance, der Insolvenzwelle in der Krankenhauslandschaft wirksam entgegenzutreten. Es bleibt auch nach dem Vermittlungsausschuss und dem Pressestatement des Ministers völlig unklar, wie der sich täglich verschärfende kalte Strukturwandel gestoppt werden soll.“

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, sagte, „Die jetzt zugesagten Liquiditätshilfen helfen den Krankenhäusern zwar kurzfristig, aber es ist Geld, das den Häusern sowieso zusteht. Das reicht nicht aus, um die erheblichen Kostensteigerungen der Krankenhäuser besonders für das Personal und durch die Inflation zu stemmen.“

Klaus Emmerich, einer der Sprecher des Bündnis Klinikrettung, sagte, „Dieses Gesetz ist eine Mogelpackung. Es definiert die Qualität der medizinischen Versorgung über Strukturmerkmale, zum Beispiel Behandlungsmengen komplexerer Eingriffe. Das hat mit wohnortnaher Grundversorgung nichts zu tun. Auf Grundlage des Gesetzes werden viele kleine wohnortnahe Krankenhäuser geschlossen werden.“

Im Mai wird deutlich werden, wie es weitergeht und ob tatsächliche, notwendige Hilfen die Krankenhäuser und Kliniken noch vor einer Insolvenz erreichen.