Cannabis legal – auch am Arbeitsplatz?

Seit dem 01. April 2024 dürfen Erwachsene in Deutschland legal Cannabis konsumieren. Dies ebnet den Weg für die Fragestellung, wie es mit dem Cannabiskonsum oder der Beeinflussung durch Cannabis am Arbeitsplatz aussieht? Die Unfallkasse und Berufsgenossenschaft haben dazu eine klare Haltung.

Cannabis und Arbeit vertragen sich nicht

Sowohl die Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW) als auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sagen: Cannabis sollte am Arbeitsplatz nichts zu suchen haben. Zwar existiere im Arbeitsschutzrecht kein ausdrückliches Rauschmittelverbot, jedoch müssen sich Arbeitnehmer:innen so verhalten, dass sie selbst und Dritte nicht gefährdet werden. Bei einer Beeinflussung durch Cannabis sei eine Gefährdung – analog zum Beispiel zur Betrachtungsweise von Alkoholbeeinflussung – durchaus wahrscheinlich.

Quelle: Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege

Empfohlen wird daher, den Konsum von Cannabis und die Beeinflussung dadurch am Arbeitsplatz arbeitgeberseitig zu untersagen und gleichzeitig suchtpräventive Maßnahmen im Betrieb zu etablieren.

Dienstvereinbarungen prüfen

Die Mitarbeitervertretungen sollten daher prüfen, ob gegebenenfalls bestehende Dienstvereinbarungen zur Suchtprävention angepasst werden müssen. Es empfiehlt sich, Cannabis analog zu anderen Suchtmitteln in die Vereinbarungen aufzunehmen und auch dafür Handlungsoptionen und Zuständigkeiten zu definieren.