Aktuell ist viel in Bewegung in der ambulanten Pflege. Gesetzliche Regelungen und Vorgaben verändern sich, neue Ideen und Forderungen keimen auf und die aktuelle Situation der Beschäftigten soll analysiert werden. Hier eine Übersicht der Ereignisse:
Gesetzliche Änderungen auf dem Weg
BEEP – Veränderungen soll das seit 01. Januar 2026 in Kraft getretene Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege bringen. Pflegekräfte sollen mehr Kompetenzen erhalten und Bürokratie abgebaut werden. Insbesondere in der ambulanten Pflege sollen dadurch die Versorgungsprozesse vereinfachet und beschleunigt werden.
Bei der Umsetzung des Gesetzes sind viele Unklarheiten zu beseitigen. Eine Unklarheit ist die Frage der Eingruppierung der Beschäftigten bei der Übertragung von Tätigkeiten mit einer höheren Verantwortlichkeit.
MUG ambulant – Veränderungen bringen die neuen Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege. Diese treten ab 1. Juli 2026 in Kraft und wirken sich insbesondere auf die Betreuung aus. Die bestehende Pflicht, seit erst dem 01.02.2024, für ambulante Pflegedienste, Betreuungskräfte formell nach § 53b SGB XI zu qualifizieren, entfällt wieder.
Die Entscheidungsgewalt, welche Beschäftigten für welche Betreuungsleistungen eingesetzt werden, wird an die Einrichtungen übertragen. Die Qualifikationen, Berufserfahrung und persönliche Eignung der Beschäftigten sollen bei der Feststellung einbezogen werden und über notwendige Anleitungen, Schulungen oder Fortbildungen entscheiden.
Wichtig zu beachten sind dabei die Funktions- bzw. Stellenbeschreibungen der Beschäftigten und eine Dokumentation über die getroffenen Feststellungen.
Neue Ideen und Forderungen
BAGFW – Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege möchte ein trägerübergreifendes Ausfallmanagement etablieren. Das vorgelegte Konzept der „Sozialstation 2.0″ sieht vor, dass regionale Koordinationsstellen künftig Aufgaben übernehmen, die einzelne Pflegedienste allein nicht mehr leisten können, vom Bereitschaftsdienst bis zur Fachkräftesicherung. Die Koordinationsaufgaben sollen von den Kommunen auf Basis der regionalen Pflegestrukturplanung an die Sozialstation 2.0 übertragen werden. Die Finanzierung der Vorhaltekosten soll aus öffentlichen Mitteln erfolgen, da viele dieser Aufgaben zur kommunalen Daseinsvorsorge zählen. Ambulante Pflegedienste und deren Beschäftigte sollen durch eine bessere Vernetzung entlastet und unterstützt werden.
bad – Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen warnt vor einer zunehmend kritischen Lage für Pflegedienste durch steigende Kraftstoffpreise. Der Verband fordert eine temporäre Senkung der Energiesteuer. Infolge der Eskalation im Iran-Konflikt sind die Spritpreise auf den höchsten Stand seit fast zwei Jahren gestiegen. Pflegedienste können nicht weniger fahren und können oftmals auch keine alternativen Transportmittel nutzen. Jede weitere Preissteigerung zwingt die Einrichtungen, Gelder einzusetzen, die durch vereinbarte Vergütungen nicht refinanziert werden.
Analyse der Situation der Beschäftigten
ZQP – Das gemeinnützige „Zentrum für Qualität in der Pflege“ führt derzeit eine wissenschaftliche Studie durch, bei der Beschäftigte aus ambulanten Pflegediensten in ganz Deutschland zu verschiedenen Aspekten ihrer Arbeit befragt werden.
Im Mittelpunkt der Online-Befragung stehen drei Themenfelder:
- Arbeitssituation
- Sicherheit und Sicherheitskultur
- Kommunikation und Digitalisierung
Die Befragung soll zu einem Gesamtbild aus der Praxis beitragen, das für die Praxis wirkt. Es ist Grundlage für die Konzeption und Weiterentwicklung von Forschungsfragen und die Erstellung von kostenfreien Arbeitshilfen und Materialien.
Die Befragung ist vollständig anonymisiert, auf Grundlage der eingegebenen Daten ist kein Rückschluss auf die Person oder Einrichtung möglich.
Die Befragung wird bis zum 31. März 2026 durchgeführt.
Zur Online-Befragung >> ZQP – Pflege in Deutschland


