EU-Richtlinie zur Stärkung der Tarifbindung

Die Europäische Union hat im Herbst 2022 im Rahmen der Mindestlohnvorgabe eine Richtlinie zur Stärkung der Tarifbindung erlassen. Ihre Mitgliedsstaaten sind dadurch verpflichtet Grundlagen zur Tarifstärkung zu schaffen. Wenn weniger als 80 Prozent der Beschäftigten in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, so muss der Staat einen konkreten Aktionsplan vorlegen. Bis Ende 2025 sollten 18 von 27 Staaten diese konkreten Aktionspläne vorlegen, darunter auch Deutschland.

Deutschland hinkt weit hinterher

In Deutschland sind knapp 50 Prozent der Beschäftigen tarifgebunden und ein nationaler Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen, klarem Zeitplan, regelmäßiger Überprüfung und Aktualisierung ist in Absprache mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zu entwickeln.

Der Abgabetermin zum Ende 2025 ist bereits überschritten und auch bis Mitte 2026 hat die Bundesregierung noch keinen Aktionsplan erstellt und hinkt weit hinterher!

Die Bundesregierung hat zwar Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände aufgefordert, eigene Vorstellungen für einen Aktionsplan einzubringen, und im November 2025 ein Spitzentreffen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) veranstaltet. Deren Positionen haben sich aber in großen Teilen als unvereinbar erwiesen. Zudem besteht auch innerhalb der Koalition kein Konsens.

Ein Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung wird daher voraussichtlich zeitnah nicht zu erwarten sein. Für viele Beschäftige wäre dies allerdings wünschenswert, um ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern. Das eine Tarifbindung aber nicht vor einer unzukömmlichen Refinanzierung schützt, das zeigt die aktuelle Debatte über die Sparpläne zur Pflegereform.

Tarifbindungsstärkung in der EU

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung veröffentlichte eine Erhebung zur Umsetzung der EU-Richtlinie.

Neun Staaten in der EU kommen demnach durch wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auf eine Tarifbindung von mehr als 80 Prozent und müssen keinen Aktionsplan abgeben. Dies sind Italien, Belgien, Österreich, Frankreich, Spanien, Finnland, Schweden, Portugal und Dänemark. 

Zwölf der zur Abgabe aufgeforderten 18 Staaten sind bis Mai 2026 dieser Verpflichtung nachgekommen. Die sechs säumigen Länder sind Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Slowenien, Ungarn und Zypern.

Weitere Ergebnisse der Erhebung >> EU-Richtlinie zur Stärkung der Tarifbindung