Beitrag in der AuK

Die neueste Ausgabe 2/2021 der AuK (Arbeitsrecht und Kirche) hat als Schwerpunktthema die Arbeitszeit. In einem sehr ausführlichem Beitrag von Bernhard Baumann-Czichon und Nora Wölfel werden aktuelle Probleme rund um die Arbeitszeit erläutert. Es werden Arbeitszeitbegriffe verständlich und praxisbezogen erklärt, wie z.B.: Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Überstunde. Auch das Thema der Mitbestimmung bei der Arbeitszeit wird sehr praxisnah und nachvollziehbar dargestellt. Alles in Allem ein äußerst empfehlenswerter Beitrag für Mitarbeitervertretungen und auch Arbeitgeber*innen , die schon immer mal wissen wollen, welche Geheimnisse das Thema Arbeitszeit so verbirgt.

Im Bereich der Rechtsprechung wird eine aktuelle Entscheidung der Schlichtungsstelle der Ev. Kirche von Westfalen vorgestellt. Im Beschluss vom 15.07.2021 stellt die Schlichtungsstelle fest:

Ein mit Zustimmung der Mitarbeitervertretung aufgestellter Dienstplan darf nicht ohne erneute
Einleitung eines Zustimmungsverfahrens dadurch geändert werden, dass geplante Arbeitszeiten in
arbeitsfreie Zeiten umgewandelt werden. Die Änderung eines mitbestimmungspflichten Dienstplanes
dergestalt, dass geplante Arbeitszeiten in arbeitsfreie Zeiten umgewandelt werden, ist seinerseits
selbst mitbestimmungspflichtig.

Das Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretung bei der Änderung der Dienstpläne ist auch
nicht dadurch ausgeschlossen, dass sich die Arbeitgeberin in einer pandemiebedingten Sonder- oder
Ausnahmesituation befunden habe.

AuK,2021, S.68ff

Für alle die jetzt Neugierig geworden sind besteht die Möglichkeit die Zeitschrift Arbeitsrecht und Kirche zu abonnieren. Die Dienststelle hat der Mitarbeitervertretungen gem. § 30 Abs. 1 MVG-EKD die erforderlichen sachlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört auch eine einschlägige arbeits- und sozialrechtliche Fachzeitschrift (Joussen/Mestwerdt/Nause/Spelge, MVG-EKD, § 30 Rn.17).

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