Am 05. Februar 2022 hat sich die Pflegekommission einstimmig auf die Empfehlung einer weiteren schrittweise Anhebung der Mindestlöhne in der Altenpflege geeinigt. Bis zum Dezember 2023 soll der Mindestlohn in drei Schritten gesteigert werden. Des Weiteren ist in der Einigung der Pflegekommission auch eine Anhebung des Mindesturlaubs enthalten.
Die Steigerungen im Überblick
Stundenlohn | derzeit | ab 01.04.2022 | ab 01.09.2022 | ab 01.05.2023 | ab 01.12.2023 |
Pflegehilfskräfte | 12€ | 12,55€ | 13,70€ | 13,90€ | 14,15€ |
qual. Pflegehilfskräfte | 12,50€ | 13,20€ | 14,60€ | 14,90€ | 15,25€ |
Pflegefachkräfte | 15€ | 15,40€ | 17,10€ | 17,60€ | 18,25€ |
Zusätzlich zu den o.g. Steigerungen des Mindestlohns in der Altenpflege hat die Pflegekommission beschlossen, den Mindesturlaub anzuheben. Seit 2021 haben Arbeitnehmer:innen in der Altenpflege Anspruch auf einen Mindesturlaub von 26 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche. Dieser Anspruch steigt für 2022 auf 27 Arbeitstage und für 2023 und 2024 29 Arbeitstage.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales strebt nun an, die beschlossenen Pflegemindestlöhne im Rahmen einer Verordnung festzusetzen. Damit wären die von der Pflegekommission empfohlenen Mindeststandards allgemeinverbindlich. Bessere tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt.
Stimmen zu den Steigerungen
Die jetzige Entscheidung der Pflegekommission, aber auch die ab 1. September 2022 gesetzlich vorgeschriebene Entlohnung von Pflegekräften mindestens in Tarifhöhe sind wichtige Schritte, um die Arbeitsbedingungen spürbar zu verbessern. Diesen Weg werden wir weitergehen.
Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister
Für viele Pflegekräfte zahlt sich ein höherer Mindestlohn in besserer Bezahlung aus. Viele Arbeitgeber zahlen aber bereits jetzt schon aus guten Gründen deutlich mehr. Insofern ist die Anhebung des Mindestlohns nur ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer fairen Entlohnung des Pflegepersonals. Nur wenn in der Pflege Tarif und mehr die Regel ist, wird der Beruf attraktiv bleiben. Dafür werden wir sorgen.
Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister
Die Diakonie in Niedersachsen begrüßt die Pläne zur Weiterentwicklung und Anhebung der Pflegemindestlöhne. Vorstandssprecher Hans-Joachim Lenke sieht aber auch noch Nachbesserungsbedarf bei den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen.
Nicht erst seit der Pandemie ist deutlich, wie systemrelevant die große Gruppe der Pflegemitarbeitenden ist. Ihr Einsatz und ihre immer komplexer werdenden Tätigkeiten werden dadurch honoriert. Wir geben aber auch zu bedenken, dass ein höheres Gehalt allein die Pflegekräfte nicht im Beruf halten wird. Hierzu braucht es einen ernstgemeinten Willen und Handlungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege.
[…]Zudem darf die Erhöhung des Eigenanteils in der Pflege nicht aus dem Blick verloren werden. Eine Verbesserung der Vergütung bedeutet häufig eine stärkere Belastung der pflegebedürftigen Menschen. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen zur Begrenzung der Eigenanteile bedürfen erhebliche Nachbesserungen
Hans-Joachim Lenke, Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen
Die Gewerkschaft ver.di kritisiert in einer aktuellen Pressemitteilung, dass der Pflegemindestlohn das Grundproblem der Altenpflege nicht lösen würde. Der Pflegemindestlohn würde hinter den Regelungen des zwischen ver.di und dem BVAP ausgehandelten Tarifvertrags Altenpflege zurückbleiben.
Der Mindestlohn sorgt ausschließlich dafür, eine jahrelang praktizierte Ausbeutung vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor allem bei kommerziellen Pflegekonzernen zu verhindern.
[…]Damals wurde auch behauptet, der Tarifvertrag sei zu schlecht. Aber was jetzt auf dem Tisch liegt, zeigt, dass der Weg über den Tarifvertrag der bessere ist.
Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand