Tarifbindung in der Altenpflege

Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG

Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz trat am 19.07.2021 in Kraft und soll für eine gute Versorgung und Verbesserungen für Arbeitnehmer:innen in der Altenpflege sorgen.

Ab dem 1. September 2022 werden nur noch Versorgungsverträge mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen, welche ihre Arbeitnehmer:innen nach Tarif oder mindestens nach der Höhe des regionalen Entgeltniveaus entlohnen.

Mitteilung der Tarifbindung

Durch den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wurden zu den Verfahrens- und Prüfungsgrundsätzen Richtlinien zum SGB XI §72 und SGB XI §82 erstellt und am 24.01.2022 veröffentlicht.

Die Einrichtungen werden hierdurch informiert welche Angaben benötigt werden und wie diese zu übermitteln sind. Insbesondere ob und welche Tarifbindung besteht.

Die Mitteilungen der Pflegeeinrichtungen, welches Tarifwerk bzw. welche kirchliche Arbeitsrechtsregelung in der Einrichtung Anwendung findet muss bis zum 31.03.2022 an die DatenClearingStelle (DCS) gerichtet werden.

Eine bundesbezogene Übersicht zu den Tarifwerken und den kirchlichen Arbeitsvertragsregelungen wurde am 07.02.2022 veröffentlicht und ist unter anderem auf der Homepage des Bundesverband der AOK zu finden. Hier fällt auf, dass der Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen (TVDN) nicht aufgeführt wird. Sehr wahrscheinlich liegt dies daran, dass er – im Gegensatz zu den dort aufgeführten unterschiedlichen Arbeitsvertragsrichtlinien – das regional übliche Entgeltniveau um mehr als 10% überschreitet.

Für nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen gilt in Zukunft maßgeblich das ermittelte regional übliche Entgeltniveau. Dieses ist in drei Beschäftigungsgruppen unterteilt und beträgt in Niedersachsen im Gesamtdurchschnitt 19,29€/h.

Weniger als ein Drittel der Pflegeinrichtungen zahlt Tarif  

Mit der Veröffentlichung der Daten zur tariflichen Bezahlung in Pflegeeinrichtungen wurden erstmals eine detaillierte Übersicht erstellt. Der AOK Bundesverband hat durch die Erhebung der Pflegekassen hierzu am 07.02.2022 eine Pressemitteilung herausgegeben.

Das Ergebnis der Übersicht zeigt auf, dass aktuell weit weniger als ein Drittel der Pflegeeinrichtungen einer Tarifbindung unterliegen.

Die ganze Pressemitteilung ist unter folgendem Link zu finden: „Veröffentlichung von Tariflöhnen“