14€ Mindestlohn – ist Aldi der diakonischere Arbeitgeber?

Der Lebensmitteldiscounter Aldi mit seinen Schwesterunternehmen Aldi-Nord und Aldi-Süd reagiert mit einer Anhebung des Mindestlohns auf die aktuellen Teuerungsraten und damit die hohe Belastung der Arbeitnehmer:innen.

Von 12,50€ auf 14€ Stundenlohn

Wie vor einigen Tagen bekannt wurde, will der Discounter Aldi den Mindestlohn auf 14€/Stunde anheben. Damit reagiert das Unternehmen auf die aktuellen Preissteigerungen und die Probleme der Arbeitnehmer:innen, vom Lohn ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.

Auch der gesetzliche Mindestlohn wird im Juli von 9,82€ auf 10,45€ pro Stunde steigen. Damit zahlt Aldi in Zukunft über 30% mehr als der gesetzliche Mindestlohn vorschreibt. Selbst wenn die Ampel-Koalition die geplante Mindestlohnanhebung auf 12€ pro Stunde umsetzt, liegt Aldi noch deutlich darüber.

Zum Vergleich: selbst mit den schon verhandelten Erhöhungen zum 01.01.2023 liegen die Stundenlöhne des TV DN in den unteren Entgeltgruppen (E1/2 und S1/2) unter den 14€, die Aldi in Zukunft zahlen möchte. Klar ist: es muss auch möglich sein, von einem Gehalt der unteren Entgeltgruppen seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Arbeitnehmer:innen am Ende der Gehaltstabelle dürfen nach Jahrzehnten schwerer Arbeit nicht auf staatliche Hilfe angewiesen sein! Dazu braucht es mehr, als nur gute Regelungen im Mantelteil. Dazu braucht es auch einen auskömmlichen Stundenlohn!

Auftrag an die Tarifparteien – nicht nur im TV DN

Die Anhebung des Mindestlohns bei Aldi ist durchaus ein Auftrag an die Tarifparteien, nicht nur in unserem Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen. Auch im Niedriglohnsektor hat der Wettbewerb um die Arbeitnehmer:innen begonnen. Aldi legt hier vor – nun müssen andere nachziehen, um nicht gänzlich den Anschluss zu verlieren. Die unteren Entgeltgruppen müssen eine deutliche Aufwertung erfahren.

Zurück zur Eingangsfrage: ist Aldi der diakonischere Arbeitgeber?

Diese Frage lässt sich natürlich nicht allein unter Betrachtung des Mindestlohns beantworten, denn dieser ist nur ein kleiner Baustein in der Gesamtbewertung eines Arbeitsplatzes. So steht Aldi (Süd) derzeit wieder einmal wegen Behinderung einer Betriebsratswahl in der Kritik. Mitte April berichtete die Aktion Arbeitsunrecht über „Tumult und Polizeieinsatz“ bei einer durch Filialleiter gesprengten Wahlversammlung. Bei Aldi Süd existiert nur ein einziger Betriebsrat – mit der Wahl eines zweiten Betriebsrats wäre die Gründung eines Gesamtbetriebsrats möglich.

Es ist also nicht alles Gold, was glänzt. Dennoch: die Anhebung des Mindestlohns ist für die unteren Lohngruppen immens wichtig, um die hohe Teuerungsrate wenigstens etwas abzufedern. Damit beweist Aldi, dass sie durchaus Verantwortung für die Arbeitnehmer:innen übernehmen können. Andere müssen nun nachziehen!