„Gute-KiTa-Gesetz“ = „KiTa-Qualitätsgesetz“

Bis Ende 2022 gilt das „Gute-KiTa-Gesetz“ 

Das kurz genannte „Gute-KiTa-Gesetz“ oder lang ausgesprochen das „KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz“ (KiQuTG) wurde 2019 eingeführt und läuft bis Ende 2022.

Den Bundesländern wurden zur Umsetzung insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, Niedersachsen hat davon 526 Million Euro erhalten.  

Durch die Finanzmittel soll(t)en mehr Betreuungs- und Fachkräfte gewonnen, die KiTa Leitungen gestärkt und die Elternbeiträge gesenkt bzw. freigestellt werden.

Das Bundesamt für Familie hat hierzu eine Portalseite >> Gute Kita Gesetz – Niedersachsen

Ab Anfang 2023 folgt das „KiTa-Qualitätsgesetz“

Durch das Bundeskabinett wurde am 24.08.2022 das folgende „KiTa-Qualitätsgesetz“ beschlossen, welches ab Januar 2023 in Kraft tritt. Weitere 4 Milliarden Euro werden bis Ende 2024 dafür vom Bund zur Verfügung gestellt.

Die Länder müssen mindestens 50 % der Mittel in 7 vorrangige Handlungsfelder, mit dem Ziel eines bundesweiten Qualitätsstandards, investieren. Der Elternbeitrag wird sozial gerechter gestaltet und eine Arbeitsgruppe, aus Wissenschaft und Praxis, entwickelt Vorschläge für das geplante Qualitätsentwicklungsgesetz.

Infos sind zu finden >> Die Bundesregierung – Kindertagesbetreuung weiter verbessern

Die Gewerkschaft ver.di mahnt zur sinnvollen Nutzung der Finanzmittel

Am 07. Oktober 2022 tagt die Bundesratssitzung und anlässlich dieser mahnt ver.di den Bund und die Länder sich auf die wesentlichen Faktoren einer guten KiTa Qualität zu konzentrieren und nachhaltige Strukturen zu schaffen um z.B. dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Das neue Gesetz und die Entwicklung bundeseinheitlicher Standards wird von der Gewerkschaft grundsätzlich begrüßt. Zur Konkretisierung hat ver.di in den vergangenen Jahren Vorschläge erarbeitet und weist auf die Notwendigkeit einer Umsetzung hin:

>> Für ein Wirklich- Gutes- KiTa- Gesetz

>> Entwurf zu einem Bundes- KiTa- Gesetz