Höhere Pendlerpauschale, sieben Prozent Umsatzsteuer in Gastronomie
Die Bundesregierung hat ein Steuerentlastungspaket geschnürt: Ab 1. Januar 2026 werden die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent erhöht, die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent reduziert und Gewerkschaftsbeiträge sowie Parteispenden steuerlich vergünstigt. Zudem wird das Ehrenamt mit einer Reihe an steuerlichen Verbesserungen – unter anderem mit der Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale – deutlich gestärkt.
Mindestlohn steigt
Ab Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto in der Stunde. Ein Jahr später steigt er auf 14,60 Euro. Mehr als sechs Millionen Menschen werden profitieren. Im TV DN (E 2) und in der AVR-DD (E 1) liegen die Stundenentgelte über dem Mindestlohn.
Verdienstgrenze Minijob
Zudem erhöht sich die Verdienstgrenze im Minijob auf 603 Euro monatlich im Jahresdurchschnitt. Damit steigt auch die Untergrenze für Verdienste aus Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich (Midi-Job) auf 603,01 Euro. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, steigt die Grenze für geringfügige Beschäftigungen seit 2022 mit jeder Mindestlohnerhöhung dynamisch. So wird sichergestellt, dass bei einem höheren Stundenlohn die Arbeitszeit nicht gekürzt werden muss.
Falls Interesse an weiteren Informationen besteht: Gesetzliche Neuregelungen Januar 2026 | Bundesregierung


