Einsparungen in der Eingliederungshilfe

Die Kommission zur Sozialstaatsreform der Bundesregierung hat Ende Januar 2026 Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe vorgelegt. Diese Empfehlungen sehen unter anderem eine Kombination aus Neusystematisierung, rechtlicher Vereinfachung und Digitalisierung vor. Der begonnene Dialogprozess zwischen Bund, Ländern und Kommunen soll bis Mitte 2026 konkrete Maßnahmen zur Kostenbegrenzung vorlegen.

Einsparungen und Kürzungen bei den Leistungen sind vorgesehen

Im Fokus steht die Empfehlung einen kontinuierlichen Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe
und Potenziale für zeitnahe Kostensenkungen zu identifizieren sowie die empfohlenen Ansatzpunkte zur Kostenbegrenzung zu konkretisieren.

Diese Ansatzpunkte sind:
• Bessere Abstimmung von Leistungen zwischen den beteiligten Trägern
• Klärung von Schnittstellen, insbesondere zwischen SGB IX und SGB XI
• Vereinfachung der Verwaltungsverfahren zur Entbürokratisierung
• Änderungen im Vertragsrecht und Umgang mit Tarifsteigerungen

Eine bessere Koordination und Verwaltungsvereinfachungen werden von Verbänden und Gewerkschaften als sinnvoll angesehen, wenn sie die Transparenz erhöhen, Bürokratie abbauen und die Mittel zielgerichtet eingesetzt werden sollten.

Zum Ansatzpunkt der Änderungen im Vertragsrecht und dem Umgang mit Tarifsteigerungen wird die Diskussion angeschoben, unter anderem, tarifliche Entgelte künftig nicht mehr grundsätzlich als wirtschaftlich anzuerkennen. Das Sozialgesetzbuch IX und die darauf aufbauenden Landesrahmenverträge erkennen aktuelle Entgelte aus Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen (in der Regel) als wirtschaftlich an.
Überlegungen bestehen, Tarifverträge des öffentlichen Dienstes zur alleinigen Referenzgröße im Sinne einer Obergrenze zu erklären. Eine Abschwächung oder Streichung der aktuellen Regelung würde faktisch bedeuten, Tarifsteigerungen nicht mehr vollständig in Leistungsvereinbarungen abzubilden. Die Folgen von sinkenden Reallöhnen und geringerer Tarifbindungen träfen unmittelbar die rund 410.000 Beschäftigten allein in der freien Wohlfahrtspflege. Mittelbar folgen Qualitätsverluste in der Leistungserbringung. Ein fatales Zeichen für die Beschäftigten und Betroffenen.

Eine Analyse der Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe ergibt, dass der größte Teil des Ausgabenanstiegs strukturell bedingt ist. Es wurden mehr Leistungsberechtigte, steigende Löhne und steigende Preise festgestellt. Nur ein, vergleichsweise kleiner, Anteil geht auf tatsächliche Leistungsverbesserungen durch das Bundesteilhabegesetz zurück.

Für Verbesserungen – Teilhabe ist ein Menschenrecht

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat eine Kampagne gestartet, welche sich gegen den drohenden Sozialabbau richtet. Die Bundesvereinigung fordert ein Bekenntnis der Bundesregierung zur uneingeschränkten Teilhabe von Menschen mit Behinderung – denn Teilhabe ist ein Menschenrecht!

Einrichtungen der Eingliederungshilfe, ungeachtet der Trägerschaft, sind eingeladen sich an der Kampagne zu beteiligen.
Informationen, auch zu Vorlagen und Materialen >> Teilhabe ist Menschenrecht


Am 5. Mai findet der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung statt.
Das diesjährige Motto lautet – Menschenrechte sind nicht verhandelbar! Mit einer Mikroförderung der Aktion Mensch können kreative Aktionen gegen Diskriminierung und für Teilhabe unterstützt werden. Der Aktionszeitraum ist der 02.05. – 10.05.2026, Anträge können noch bis zum 31.03.2026 gestellt werden.
Voraussetzungen und weitere Informationen zur Mikroförderung >> Aktion Mensch – Protesttag 05. Mai 2026