Die Charité – Universitätsmedizin Berlin zählt mit rund 100 Kliniken und Instituten zu einer der größten Universitätskliniken in Europa. In dem Konzern sind, zusammen mit seinen Tochterunternehmen, insgesamt 19.400 Mitarbeiter beschäftigt. Vivantes in Berlin ist der größte kommunale Krankenhauskonzern in Deutschland. Zum Vivantes Netzwerk gehören unter anderem Kliniken, Pflegeheime, ambulante Zentren und Tochtergesellschaften für Catering und Reinigung.
WeiterlesenKategorie: Arbeitskreise
Teilhabe und Inklusion: Anforderungen an neue Bundesregierung
In wenigen Tagen ist die Bundestagswahl: am 26. September wird deutschlandweit von allen Bürgern und Bürgerinnen der Kurs für die nächste Legislaturperiode bestimmt. Dazu hat die Gewerkschaft ver.di ein Positionspapier mit Anforderungen an die neue Bundesregierung aus der Sicht der […]
WeiterlesenÄnderungen im Infektionsschutzgesetz
Der Bundesrat hat am 10.09.2021 die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes bestätigt. Für die Arbeitnehmer*innen sind insbesondere die Änderungen in den §§ 28a und 36 IfSG von Bedeutung. Mit der Änderung wurde für bestimmte Betriebe die Möglichkeit eröffnet Arbeitnehmer*innen zum Nachweis des […]
WeiterlesenAltenpflegeunternehmen reichen Verfassungsbeschwerde ein
Wie der bpa Arbeitgeberverband auf seiner Homepage mitteilt, haben mehrere Pflegeunternehmen eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Inhaltlich wehren sie sich damit gegen die von der Bundesregierung festgeschriebene Tarifpflicht als Grundlage für weitere Versorgungsverträge.
Weiterlesen„Ich pflege wieder, wenn…“ – bundesweite Studie
Bereits im März hatten wir über eine Studie der Arbeitnehmerkammer Bremen in Zusammenarbeit mit dem SOCIUM der Universität Bremen berichtet. Es ging dabei um ausgestiegene Pflegekräfte oder Teilzeitkräfte und darum, ob und unter welchen Bedingungen sie wieder in den Beruf zurückkehren bzw. Stunden aufstocken würden.
Weiterlesenver.di kritisiert Auskunftspflicht zum Impfstatus
Gewerkschaft ver.di kritisiert die Auskunftspflicht für Arbeitnehmer:innen zum Covid19-Impfstatus als „zu weitreichend“.
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