Vom 06. – 09. November 2022 tagte die Synode der Evangelischen Kirche Deutschland EKD in Präsenz in Magdeburg. Die Synode verabschiedet Kirchengesetze, entscheidet über den Haushalt der EKD und gibt mit ihren Beschlüssen inhaltliche Richtungen, auch für die Diakonie und ihre angeschlossenen […]
WeiterlesenKategorie: Kirchliche Nachrichten
„Take Care! Zur Attraktivität sozialer Berufe“
Die Diakonie Deutschland führt eine bundesweite Aktion „Take Care! Zur Attraktivität sozialer Beruf“ durch. Diese Aktion findet ganzjährig statt und lädt Unternehmen, Einrichtungen und Institutionen zum Mitmachen ein. „Take Care“ ist eine Online Plattform für Aktionen zur Bedeutung der Sozial-, […]
WeiterlesenVerhandlungsabschluss zu den AVR-DD erfolgte
Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK DD) der Diakonie Deutschland wird besetzt durch Dienstgeber und Dienstnehmer und beschließt über die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR-DD).
Die Kommission regelt somit die Arbeitsbedingungen für mehr als 180.000 Beschäftigte, welche nach den AVR-DD beschäftigt werden.
Grundordnung des katholischen kirchlichen Dienstes
Reform der Grundordnung: Die Arbeitgeberin katholische Kirche will loyal sein Der siebenseitige Entwurf für die „zentrale Rechtsquelle der katholischen Arbeitsverfassung in Deutschland“ wurde am 01.06. 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt. Eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki […]
WeiterlesenEntschädigungsordnung zur Einigungsstelle ist untauglich
Auf der Homepage der Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich ist folgender Beitrag zu lesen:
„Die Bundeskonferenz hat die Bundesanwaltskammer um eine Einschätzung zur Verordnung über die Entschädigung für die Mitglieder von Einigungsstellen nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)“ gebeten und Antwort erhalten.“
Verhängnisvolle Dienstgemeinschaft
Kirchen in Deutschland beanspruchen seit Gründung der Bundesrepublik einen arbeitsrechtlichen Sonderstatuts für ihre Mitarbeitenden.
Dieser mit dem Begriff „Dienstgemeinschaft“ etikettierte Sonderstatus ist jedoch nicht, wie lange unterstellt, theologisch begründet. Es handelt sich bei dem Begriff um eine verhängnisvolle Übernahme aus einem Arbeitsrecht, dass ab 1934 in mehreren Schritten von den Nationalsozialisten durchgesetzt wurde.