Verhängnisvolle Dienstgemeinschaft

Abrechnung mit einem nationalsozialistischen Begriff in den Kirchen in Deutschland

Kirchen in Deutschland beanspruchen seit Gründung der Bundesrepublik einen arbeitsrechtlichen Sonderstatuts für ihre Mitarbeitenden.
Dieser mit dem Begriff „Dienstgemeinschaft“ etikettierte Sonderstatus ist jedoch nicht, wie lange unterstellt, theologisch begründet. Es handelt sich bei dem Begriff um eine verhängnisvolle Übernahme aus einem Arbeitsrecht, dass ab 1934 in mehreren Schritten von den Nationalsozialisten durchgesetzt wurde.

Glaubwürdigkeit gefährdet

Beide große Kirchen positionieren sich heute sehr klar für Menschenrechte und gegen faschistische bzw. nationalsozialistische oder rechte Politikmodelle. Die Glaubwürdigkeit dieser Positionierungen leidet jedoch unter dem völlig unverständlichen Festhalten der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände an einem nationalsozialistischen und antigewerkschaftlichen Arbeitsrechtskonzept.

Eingabe an Kirchenleitung

Hierauf weisen ehemalige Pfarrer hin und initiierten ein Projekt, welches die Kirchen auffordert, sich endlich vom Begriff der Dienstgemeinschaft zu verabschieden. Um dem Anliegen Nachdruck zu verleihen, haben sie am 15. Mai 2020 eine Eingabe an die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) eingereicht.

Alle Kirchen betroffen

Das Thema betrifft nicht nur die Evangelische Kirche von Westfalen, sondern alle evangelischen Landeskirchen und auch die katholischen Diözesen in der Bundesrepublik. Da die Initiatoren jedoch Mitglieder der EKvW sind, haben sie ihre Initiative an die Kirchenleitung ihrer Kirche adressiert. Wenn diese Initiative in anderen Kirchen aufgegriffen würde, wäre das im Sinne der Initiatoren.

Den Text der Eingabe finden Sie >>>hier 

In einem Blog informieren die Initiatoren regelmäßig über den Fortgang der Eingabe. Sie finden ihn >>>hier

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  • Verhängnisvolle Dienstgemeinschaft_Silder: © verhaengnisvolle-dienstgemeinschaft