Kategorie: Themen

Tarifbindung in der Altenpflege

Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz trat am 19.07.2021 in Kraft und soll für eine gute Versorgung und Verbesserungen für Arbeitnehmer:innen in der Altenpflege sorgen. Ab dem 1. September 2022 werden nur noch Versorgungsverträge mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen, welche ihre Arbeitnehmer:innen nach Tarif oder mindestens nach der Höhe des regionalen Entgeltniveaus entlohnen.

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Impfpflicht: Betretungsverbot ab dem 16. März?

Es gibt vielerorts Unsicherheiten zu der Fragestellung, ob es ein Betretungsverbot für die schon im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer:innen (Bestandskräfte), die keinen Impf- oder Genesenennachweis bis zum 15. März erbracht haben, gibt. Die Antworten dazu sind unterschiedlich und damit viele die unterschiedlichen Aussagen kennen haben wir sie für Euch zusammengestellt.

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