Bundesarbeitsgericht urteilt zu Mehrarbeitszuschlägen für Teilzeitbeschäftigte
Am 26. November 2025 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) sich zu tarifvertraglichen Mehrarbeitszuschlägen für Teilzeitbeschäftigte geäußert und damit ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes Nürnberg aus dem Jahr 2022 revidiert. Dieses wird nun erneut über die Höhe des Anspruchs auf Mehrarbeitszuschläge entscheiden müssen. Dass der Anspruch jedoch besteht, ist nun durch das BAG geklärt.
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