Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat heute eine Allgemeinverfügung zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) veröffentlicht. Hierdurch werden Ausnahmen bei der Arbeitszeit möglich. Von besonderer Bedeutung ist die Zulassung einer Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit, aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus gemäß § 15 Abs. 2 ArbZG. Betroffen sind Beschäftigte in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung.
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Petition zu 90 Prozent Kurzarbeitergeld
Das aktuelle Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent vom Netto wird viele Beschäftigte in unserem Land finanziell in große Not bringen. Die Gewerkschaft ver.di hat unter dem Motto „Miete zahlen trotz Corona! – 90% Kurzarbeit (KuG) jetzt!“ eine Petition eingerichtet, die gerne geteilt und unterschrieben werden darf.
WeiterlesenDiakonie: Keinen Millimeter dem Rassismus
Sozialverbände und Initiativen rufen zum aktiven Kampf gegen Fremdenfeindlichkeit auf. Ziel müsse der Schutz der toleranten Gesellschaft vor Hass und Rassismus sein, heißt es in Aufrufen zum „Tag zur Beseitigung der Rassendiskriminierung“ am Samstag.
WeiterlesenKurzarbeit während der Pandemie
Aufgrund der aktuellen Situation besteht für einige Arbeitgeber die Möglichkeit Kurzarbeit anzuordnen. Für die meisten Mitarbeitervertretungen (Gott sei Dank) eine fremde Thematik. Die auf kirchliches Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei Baumann-Czichon, hat Fakten rund ums Thema Kurzarbeit zusammengestellt und auf der Internetseite der Kanzlei zur Verfügung gestellt.
WeiterlesenCorona in den Kitas
Beschäftigte in Kitas waren mit als erstes von den Maßnahmen rund um das Coronavirus betroffen. Die Gewerkschaft ver.di hat dazu ein Flugblatt und eine Presseerklärung veröffentlicht. In dem speziellen Kita Flugblatt werden u.a. arbeitsrechtliche Fragen beantwortet.
WeiterlesenCoronavirus – Solidarität – Mitbestimmung
Wir werden von Meldungen, Presseerklärungen und kurzfristig beschlossenen Gesetzen geradezu überschüttet.
Die agmav-Niedersachsen empfiehlt den Mitarbeitervertretungen Ruhe zu bewahren und ihren Aufgaben als Interessenvertretung – auch zur Zeit des Coronavirus – in der gewohnten ausgleichenden Weise nachzukommen.