Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz gibt vor, dass seit dem 1.September 2022 nur noch Versorgungsverträge mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, welche ihre Arbeitnehmer:innen nach Tarif oder mindestens nach der Höhe des regionalen Entgeltniveaus entlohnen.
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Tarifbindung in der Altenpflege
Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz trat am 19.07.2021 in Kraft und soll für eine gute Versorgung und Verbesserungen für Arbeitnehmer:innen in der Altenpflege sorgen. Ab dem 1. September 2022 werden nur noch Versorgungsverträge mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen, welche ihre Arbeitnehmer:innen nach Tarif oder mindestens nach der Höhe des regionalen Entgeltniveaus entlohnen.
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