Der Mitarbeitervertretung stehen im Rahmen ihrer Aufgaben eine Vielzahl an Mitbestimmungsrechten zu. Die schiere Menge der Fälle kann, je nach Größe und Arbeitsweise des Gremiums, durchaus sehr herausfordernd sein. Nun hat der Kirchengerichtshof festgestellt: ein Verzicht auf Mitbestimmungsrechte ist nicht möglich.
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Diakonische Unternehmen an kirchliches Arbeitsrecht gebunden
Diakonische Arbeitgeber dürfen lt. einer epd-Meldung nicht einseitig eine eigene Vergütungsordnung festlegen. Sie müssen diese vielmehr über den sogenannten Dritten Weg durch Arbeitsrechtsregelungen oder auf dem Zweiten Weg über kirchliche Tarifverträge im Konsens mit der Arbeitnehmerseite vereinbaren, entschied der Kirchengerichtshof (KGH) der Evangelischen Kirche in Deutschland in Hannover in einem aktuell veröffentlichten Beschluss.
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