Am Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) hat sich ein Doppelwechsel vollzogen. Darüber berichtet die Zeitschrift „Arbeitsrecht und Kirche (AuK)“ in ihrer aktuellsten Ausgabe 2/2026, die derzeit nur für Abonnenten verfügbar ist.
Voßkühler und Mestwerdt scheiden aus – Zimmermann und Lieske folgen
Zum 30. Juni 2026 scheiden die beiden Vorsitzenden Richter:innen in den Senaten für Streitigkeiten nach dem Mitarbeitendenvertretungsgesetz, Frau Voßkühler und Herr Mestwerdt aus. Der Rat der EKD hat daher nach Angaben der Arbeitsrecht und Kirche im Juni über die Nachfolge entschieden und Herrn Ralf Zimmermann für den Ersten Senat und Herrn Dr. Steffen Lieske für den Zweiten Senat berufen.
Herr Zimmermann ist Richter am Bundesarbeitsgericht und war in der kirchlichen Gerichtsbarkeit zuvor am Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen in einer Kammer der Diakonie tätig. Zudem war er bereits stellvertretender Richter am Kirchengerichtshof der EKD.
Herr Dr. Lieske ist Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Zuvor war er unter anderem an mehreren Arbeitsgerichten Niedersachsens und als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht tätig.
Die Mitarbeitendenvertretung ist für ihre tägliche Arbeit auf Informationen unterschiedlichster Art angewiesen. Einen Teil dieser Informationen erhält sie vom Arbeitgeber, einen anderen Teil muss sie sich aus öffentlich oder entgeltlich zugänglichen Quellen erarbeiten. Für aktuelle Informationen aus dem Bereich des Mitarbeitendenvertretungsrechtes empfiehlt sich das Abonnement einer Zeitschrift wie z.B. der Arbeitsrecht und Kirche. Eine solche Zeitschrift gehört zu den erforderlichen Sachmitteln, für die Arbeitgeber nach §30 MVG-EKD die Kosten tragen müssen. Die Arbeitsrecht und Kirche erscheint vierteljährlich und ist im Jahresabonnement für 85 € zu beziehen.



