ver.di fragt: Lohnkürzungen in der Diakonie?

Die kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) bieten viele Möglichkeiten, Entgelte abzusenken. Mit einer Befragung will ver.di herausfinden, wo das in der Diakonie geschieht. Wir rufen daher ausdrücklich die Mitarbeitendenvertretung, in deren Betrieben eine Arbeitsvertragsrichtlinie Anwendung findet, zur Teilnahme an der Befragung auf.

AVR noch weit verbreitet – auch in Niedersachsen

Auch wenn insbesondere im Norden der Bundesrepublik in vielen Bereichen der Kirche und Diakonie Tarifverträge gelten, sind die Arbeitsvertragsrichtlinien dennoch die viel weiter verbreitete Form der Arbeitsvertragsgrundlage. Auch in Niedersachsen kommen noch AVR zur Anwendung, da einige diakonische Einrichtungen zur Einführung des Tarifvertrags Diakonie Niedersachsen bei der Anwendung der AVR geblieben sind. Andere haben zwar den TV DN grundsätzlich eingeführt, können aber bestehende Arbeitsverhältnisse nicht ohne Zustimmung der Arbeitnehmer:innen umwidmen und haben daher noch eine „Mischanwendung“ mit einem unterschiedlich hohen Anteil an verbleibenden AVR-Arbeitsverhältnissen.

Teils deutliche Absenkungsmöglichkeiten in den AVR

ver.di schreibt begleitend zur Befragung, dass die Regelungen nahezu aller AVR eine temporäre oder dauerhafte Absenkung des Entgeltniveaus ermöglichen. Beispielsweise kann die Jahressonderzahlung in den AVR-DD in einigen Hilfefeldern bei einem negativen betrieblichen Vorjahresergebnis auf 25 % gekürzt werden. Bezogen auf das Jahreseinkommen berechnet ver.di hier eine Kürzung um bis zu 5,9 %.

Zusätzlich enthalten die AVR-DD in §17 eine Klausel, nach der das Entgelt „zur Sicherung der Leistungangebote“ durch eine Dienstvereinbarung um bis zu 6 % abgesenkt oder die Arbeitszeit ohne Erhöhung des Entgeltes erhöht werden kann. Nutzt ein Betrieb beide Möglichkeiten, können damit bis zu 9,9 % des Entgeltes weggekürzt werden.

Onlinebefragung – ver.di möchte Überblick bekommen

Um einen Überblick über den Grad und den finanziellen Umfang der Nutzung zu bekommen, hat ver.di eine Onlinebefragung gestartet und bittet Arbeitnehmer:innen in Betrieben mit Geltung einer AVR um Teilnahme. Dabei werden Kürzungen und Einschränkungen der Entgeltzahlungen, aber auch die Dauer der Kürzungen abgefragt.

Hier geht es zur ver.di-Seite mit Befragung und zusätzlich erklärenden Texten und hier direkt zum Formular der Onlinebefragung.