Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands hat am 22. November eine überarbeitete Grundordnung, umgangssprachlich oft „das katholische Arbeitsrecht“ genannt, beschlossen. Ziel der Überarbeitung war, die arbeitsrechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmer:innen der katholischen Kirche zu reformieren und zu modernisieren. Insbesondere die Eingriffe in die persönliche Lebensführung wurden zuletzt massiv kritisiert und sind daher auch größtenteils aus der Grundordnung verbannt.
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FAQ – Antworten für kirchliche Beschäftigte
Die Gewerkschaft ver.di hat auf ihrer Homepage eine FAQ für Beschäftigte in kirchlichen Betrieben erstellt. Diese FAQ bieten in kompakter Form die häufigsten Fragen, die von Arbeitnehmer:innen in kirchlichen Betrieben gestellt werden und beantworten diese Fragen auch gleich.
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