Kirchliche Arbeitgeber dürfen Beschäftigte erst nach Abschluss des Mitbestimmungsverfahrens kündigen. Hat die Mitarbeitervertretung (MAV) nach dem Hinweis auf eine beabsichtigte Kündigung lediglich erklärt, „für einen weiteren Austausch zur Verfügung“ zu stehen, stellt dies noch keine Zustimmung zur Entlassung des Arbeitnehmers […]
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