Schlagwort: Mitbestimmung

Arbeitsschutz in Hitzeperioden

Der Klimawandel sorgt für trockene und heiße Sommer, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bringt Hitzeschutzpläne auf den Weg und Amtsärzte schlagen eine Siesta nach südeuropäischem Vorbild vor. Aktuell sind die Temperaturen auch in Verbindung mit der Arbeitswelt wieder in aller Munde. Doch gibt es überhaupt einen Bedarf für eine verpflichtende Siesta-Regelung? Zu was sind Arbeitgeber aktuell schon verpflichtet?

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Gesund arbeiten trotz Hitze

Hitze am Arbeitsplatz macht müde, stört die Konzentration und kann die Gesundheit ernsthaft gefährden. Verantwortliche in Betrieben sollten deshalb rechtzeitig im Sommer für speziellen Schutz sorgen – und im Ernstfall schnell helfen können. Auch wenn wir in Niedersachsen (noch) keine Außentemperaturen wie im Süden haben, so werden an Arbeitsplätzen wo z.B. pflegerische Tätigkeiten stattfinden, locker über 26 Grad erreicht. Neben Maßnahmen gegen starke Erwärmung von Räumen (Beschattung, Klimatisierung, usw.), sind die Einrichtungsleitungen in der Pflicht weitere Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen.

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Stellungnahme zum Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD)

Die Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen der Diakonischen Werke der Evangelischen Kirche Deutschlands – kurz buko – wurde aufgefordert, zum Entwurf eines „Kirchengesetzes zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD“ Stellung zu nehmen. Im Rahmen dieses Rechtsetzungsverfahrens wurde die agmav Niedersachsen seitens der Landeskirche Hannovers ebenso zu einer Stellungnahme aufgefordert. Beide Stellungnahmen möchten wir hier veröffentlichen.

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Stellungnahme zur Richtlinie an die berufliche Mitarbeit in der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Diakonie (Loyalitätspflicht)

Die Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen der Diakonischen Werke der Evangelischen Kirche Deutschlands – kurz buko – wurde aufgefordert, zur geplanten „Richtlinie an die berufliche Mitarbeit in der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Diakonie“ Stellung zu nehmen. Im Rahmen dieses Rechtsetzungsverfahrens wurde die agmav Niedersachsen seitens der Landeskirche Hannovers ebenso zu einer Stellungnahme aufgefordert. Beide Stellungnahmen möchten wir hier veröffentlichen.

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Hinweisgeberschutzgesetz- was bestimmen wir mit bei der Umsetzung

Nach langen Umwegen wurde das Hinweisgeberschutzgesetz am 02. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es wird einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten – also am 02. Juli 2023. Für Kirche, Caritas und Diakonie ist zunächst festzuhalten, dass das Hinweisgeberschutzgesetz auch im kirchlichen Bereich Gültigkeit beanspruchen kann. Das folgt aus § 3 Abs. 9 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), der den Kreis der Beschäftigungsgeber weit fasst.

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Jetzt ist die Zeit – für mehr Arbeitnehmer:innenrechte!

Aktuell findet in Nürnberg der Deutsche Kirchentag 2023 statt. Schon seit dem gestrigen Mittwoch und noch bis Sonntag, den 11. Juni findet der Kirchentag mit einer erwarteten Besucherzahl von ca. 100.000 Menschen statt. In diesem Jahr steht der Kirchentag unter dem Leitspruch „Jetzt ist die Zeit“.

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