VdDD fordert runden Tisch zum Pflege-Tarifvertrag

In einer Pressemeldung vom 11.02. fordert der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) einen runden Tisch. Laut VdDD müssen in der Auseinandersetzung für einen bundesweiten Pflege-Tarifvertrag alle beteiligten Bundesministerien an den Tisch kommen. „Der sozialpolitische Konflikt darf nicht bei den Kirchen und ihren Arbeitsrechtlichen Kommissionen abgeladen werden“, sagte Verbandschef Christian Dopheide am letzten Donnerstag in Berlin.

Bedarf es hier wirklich eines weiteren runden Tisches?

Aus Sicht des ag-mav Vorstandes nicht. Es gibt einen ausgehandelten Tarifvertrag (TV) für die Altenpflege, der mit seiner Allgemeingültigkeit endlich zum 01. August 2021 in Kraft treten soll. Dieser TV verbessert die Arbeitsbedingungen in der Altenpflege. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) hat sich mit der Gewerkschaft ver.di auf diesen Tarifvertrag in der Altenpflege geeinigt, nur weil jetzt der Arbeitgeberverband Pflege meint Klage erheben zu müssen, muss nicht neu verhandelt werden. Hier geht es um reines Machtgebaren und zeigt welches Interesse der Arbeitgeberverband der Pflege verfolgt. Scheinbar stellt er die formale Zuständigkeit von Ver.di in Frage, jedoch zielt die Klage in Wirklichkeit auf die getroffenen Verbesserungen von Entlohnung und Urlaubsanspruch. Aus unserer Sicht unterstützt der VdDD mit seiner Forderung nach einem runden Tisch indirekt die unberechtigte Kritik des Arbeitgeberverbandes der Pflege.

Wird der Konflikt auf den Schultern der Kirchen und ihren Arbeitsrechtlichen Kommissionen ausgetragen?

Nein, denn die beiden unabhängigen Kommissionen sind entsprechend der im Arbeitnehmerentsendegesetz vorgesehenen Anhörungen beteiligt worden.

Die Pressemeldung finden Sie >>>hier

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