Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke hat in einem Interview mit dem Donaukurier die Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts angeregt. Damit bezieht er Stellung in einem Veränderungsprozess, der in der katholischen Kirche nach immer wieder aufkommenden Protesten nun angestoßen wurde.
#OutInChurch – Kirchenarbeitnehmer:innen outen sich
Die letzte Protestaktion war online unter dem Hashtag #OutInChurch bekannt geworden. Unter dem Hashtag hatten sich mehr als 100 queere Arbeitnehmer:innen der katholischen Kirche geoutet. Mit dieser Aktion wollten sie gegen die Grundordnung der katholischen Kirche protestieren, die unter anderem die Kündigung für Arbeitnehmer:innen mit queerer Lebensführung vorsieht.
Kirchliches Arbeitsrecht in der katholischen Kirche soll modernisiert werden
In Folge dieser und vorangegangener Protestaktionen ist innerhalb der katholischen Kirche nun ein Reformprozess des kirchlichen Arbeitsrechts angestoßen worden. So hatten bereits mehrere Bistümer angekündigt, von arbeitsrechtlichen Konsequenzen aufgrund der persönlichen Lebensführung abzusehen. Um diese Haltung für die gesamte katholische Kirche festzuschreiben, soll jetzt die Grundordnung überarbeitet werden. Jegliche arbeitsrechtliche Konsequenzen, die aufgrund der persönlichen Lebensführung dort bisher festgeschrieben sind, sollen entfallen. Die Änderungen könnten schnell kommen und schon ab Herbst in Kraft treten.
Hanke gehen die Reformpläne offenbar nicht weit genug
Für Gregor Maria Hanke gehen die Reformpläne offenbar nicht weit genug. Im Interview mit dem Donaukurier stellt er das kirchliche Arbeitsrecht generell in Frage:
„Warum brauchen wir überhaupt noch diesen Sonderweg eines kirchlichen Arbeitsrechts? […] Warum übernimmt man nicht gleich das zivile Arbeitsrecht, zumal gemäß der christlichen Soziallehre, die wir ja vertreten, Gewerkschaften eine wichtige Funktion in der Arbeitswelt haben?
Quelle: Interview mit dem Donaukurier
Damit dürfte Bischof Hanke auch bei der Gewerkschaft ver.di einen Nerv getroffen haben. Deren Kirchenfachrat hatte erst im Februar ein entsprechendes Positionspapier veröffentlicht, in dem die Beteiligung der Arbeitnehmer:innenseite bei den Reformplänen der Bundesregierung eingefordert wurde.
Das kirchliche Arbeitsrecht gehört reformiert – und Sonderregeln abgeschafft
Fest steht, auch für die Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen, dass das kirchliche Arbeitsrecht dem weltlichen angeglichen werden muss. Es gibt in den allermeisten Bereichen keine Begründung für den kirchlichen Sonderweg, der sich zudem in der Vergangenheit eben nicht als gleichwertig zu den Arbeitnehmer:innenrechten im weltlichen Bereich herausgestellt hat. Den fehlenden Willen der Kirchen, hier gleichwertige Regelungen zu schaffen, muss nun also die weltliche Politik ausgleichen, indem die Sonderstellung der Kirchen hier beschränkt oder gänzlich abgeschafft wird.