Entlastung für Arbeitnehmer:innen

Um der gestiegenen Belastung durch die hohen Lebenshaltungskosten entgegen zu wirken, hat die Bundesregierung im Mai das Entlastungspaket beschlossen. Teile dieses Paketes betreffen auch Arbeitnehmer:innen und sollten schon jetzt angekommen sein.

Höherer Grundfreibetrag und Arbeitnehmerpauschbetrag

Rückwirkend zum 01. Januar 2022 ist der Grundfreibetrag um 363€ auf 10.347€ gestiegen. Ebenso stieg der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200€ auf 1200€. Da diese Änderungen erst rückwirkend beschlossen wurden, dürften viele Arbeitnehmer:innen nun mit den laufenden Gehaltsabrechnungen Rückrechnungen bekommen haben. Durch die Berücksichtigung der höheren Freibeträge ergeben sich nämlich rückwirkend weniger Abgaben und damit ein etwas höherer Auszahlungsbetrag.

Energiepreispauschale im September

Im September kommt dann eine weitere Entlastung in Form einer 300€-Energiepreispauschale, die jede:r Arbeitnehmer:in vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommen soll. Dabei ist es wichtig, dass man sich zum 01. September 2022 beim Arbeitgeber angestellt war. Sollte man das Geld nicht erhalten, gibt es die Möglichkeit, dies in der Steuererklärung für 2022 einzutragen und das Geld dann rückwirkend zu bekommen.

Weitere Entlastungen

Weitere, arbeitsbezogene Entlastungen sind zum Beispiel die Verlängerung der Homeoffice-Pauschale, steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld und die Steuerfreiheit für Corona-Boni bis zu 4500€. Wobei letztere Summe wahrscheinlich von niemandem im sozialen Bereich erreicht werden wird. Die bisherigen Bonuszahlungen liegen weit unter den genannten 4500€, was angesichts der Wertigkeit der geleisteten Arbeit in allen sozialen Hilfefeldern eigentlich beschämend ist.

Mehr Informationen zu den beschlossenen Entlastungen sind auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums zu finden.