FAQ zur Corona – Arbeitsschutzverordnung

Zeitgleich mit der Änderung des Infektionsschutzgesetz (wir berichteten) trat die Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) in Kraft. Die Geltungsdauer wurde dem IfSG angepasst und wirkt vom 01.Oktober 2022 bis einschließlich dem 07. April 2023.

Die vorherige Fassung der Arbeitsschutzverordnung war am 25.05.2022 ausgelaufen. Aufgrund aktueller Prognosen zum Infektionsgeschehen für den Herbst und Winter wurde die Neufassung erstellt und in Kraft gesetzt. Die Verordnung enthält bekannte und sich im Verlauf der Pandemie bewährte Maßnahmen zum Arbeitsschutz, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

>> SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)

Ein Hygienekonzept auf Basis der Gefährdungsbeurteilung

Wie bereits bei der Vorgängerverordnung hat der Arbeitgeber auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ein betriebliches Hygienekonzept mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen zu erstellen und diese im Betrieb umzusetzen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber insbesondere die folgenden bekannten AHA+L Maßnahmen zu prüfen:

  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern
  • Sicherstellung der Handhygiene,
  • Einhaltung der Hust- und Niesetikette
  • Maskenpflicht überall dort, wo technische und organisatorische Maßnahmen zum Infektionsschutz allein nicht ausreichen
  • Infektionsschutzgerechtes Lüften von Innenräumen
  • Verminderung betriebsbedingter Personenkontakte

Darüber hinaus hat der Arbeitgeber folgende Pflichten:

  • Unterweisung zu Gesundheitsgefährdungen durch Corona
  • verpflichtende Informationen der Beschäftigten zu den Möglichkeiten einer Schutzimpfung
  • Möglichkeit während der Arbeitszeit zur Impfung

FAQ und Hilfen

Die Gefährdungsbeurteilung und das Hygienekonzept sind durch den Arbeitgeber, unter Beteiligung und Mitbestimmung der MAV, der aktualisierten Verordnung anzupassen.

Vom Bundesamt für Arbeit und Soziales wurden Fragen und Antworten zur aktualisierten Verordnung erstellt:

>> FAQ zur SARS-CoV-2 ArbSchV

Und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat eine Handlungsempfehlung herausgegeben:

>> BAuA Handlungsempfehlung SARS-CoV-2