Suizidpräventionsgesetz

Der deutsche Bundestag befasst sich derzeit intensiv mit einer Neureglung der Suizidprävention. Grundlage war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 und daraus folgend mehrere fraktionsübergreifende Gesetzesentwürfe. Die Entwürfe wurden dem Bundestag im Laufe dieses Jahres vorgelegt, zusammen mit Anträgen zur Stärkung der Suizidprävention.

Nach Angabe vom Nationalen Suizidpräventionsprogramm für Deutschland (NaSPro), einem bundesweiten Kooperationsnetzwerk mit Beteiligung unter anderem an Ausschüssen im Bundestag und Ministerien, in Kirchen sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, begehen mehr als 9.00 Menschen in Deutschland jährlich Suizid. Das durchschnittliche Lebensalter liegt bei etwa 58 Jahren und das Suizidrisiko steigt mit dem Lebensalter. Betroffen sind vorrangig Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen und unheilbar erkrankte Menschen bei welchen die Entwicklung der medizinischen Versorgung an ihre Grenzen stößt.

Schätzungsweise 100.000 Suizidversuche werden jährlich registriert und etwa jeder dritte Betroffene unternimmt einen weiteren Versuch, jeder zehnte stirbt später.

Am 28. November 2022 fand im Bundestag die Anhörung >> Anhörung Deutscher Bundestag

zu den vorgelegten Gesetzesentwürfen, Stellungnahmen geladener Rechtswissenschaftler und Fachmediziner, sowie Vorsitzende aus Hospiz- und Palliativdiensten statt. Zudem lagen zur Beratung Initiativstellungnahmen von der Bundesärztekammer, dem Deutschen Caritasverband und der Diakonie Deutschland vor.

Die Diakonie Deutschland fordert unter anderem:

  • nationale Koordination und gesetzliche Verankerung niederschwelliger Angebote zur Suizidprävention
  • finanzieller und personeller Ausbau des bestehenden Beratungsangebots
  • flächendeckender Ausbau der psychiatrisch – psychosozialen Krisendienste
  • Einführung eines Rechtsanspruchs auf ein palliatives Case Management

>> Stellungnahme der Diakonie Deutschland

Ebenfalls mit der Thematik hat sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) befasst und dem Bundestag seine zentralen Forderungen in einem Positionspapier am 14.11.22 zugesandt. Zu den bereits aufgeführten Forderungen der Diakonie Deutschland wird unter anderem weitergehend gefordert:

  • Verbesserung des Personalschlüssels in stationären Pflege- und Hospizeinrichtungen
  • Rechtlicher Anspruch auf dreimonatige Freistellung, mit finanzieller Unterstützung durch ein Familienpflegegeld, zur Sterbebegleitung für Angehörige.

>> Zentrale Forderungen der BAGFW

Was und wie der Bundestag entscheidet bleibt abzuwarten. Eine Umsetzung der Forderungen zu finanziellen und personellen Verbesserungen in der Beratung und Versorgung von Betroffenen würde sich auch auf Beschäftigte in den entsprechenden diakonischen Einrichtungen auswirken.