Einrichtungsbezogene Impfpflicht fällt zum Jahresende

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Kehrtwende gemacht. Die umstrittene einrichtungsbezogene Impfpflicht soll demnach zum Jahresende auslaufen und nicht verlängert werden. Bislang galt Lauterbach als ein Verfechter der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, hat nun aber für eine Fortführung keine ausreichenden Argumente mehr.

ARD-Hauptstadtstudio berichtet

Das ARD-Hauptstadtstudio hatte aus Kreisen des Bundesgesundheitsministeriums erfahren, dass die Regelungen aus §20a Infektionsschutzgesetz zum Jahresende auslaufen sollen. So berichtete die Tagesschau, dass das Ziel, die Gefährdung vulnerabler Gruppen durch die Impfung zu verringern, mit Ausbreitung der neuen Corona-Variante BQ1.1 nicht mehr erreichbar scheint. Die Variante gilt als „immunevasiv“, d.h. sie entzieht sich vermehrt der Erkennung der Immunabwehr und somit erkranken auch Geimpfte oder Genese Personen vermehrt.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht umstritten – Wirkung wohl gering

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht war von Beginn an umstritten und wurde heiß diskutiert. Nun, wo das Ende absehbar ist, muss man konstatieren: sie hat ihre geplante Wirkung sehr wahrscheinlich verfehlt. Die Impfquoten in den betroffenen Einrichtungen waren auch vor der Verpflichtung schon hoch und nur wenige haben sich aufgrund der Impfpflicht am Ende impfen lassen. Auf der anderen Seite haben sich auch einige Arbeitnehmer:innen bewusst gegen eine Impfung entschieden und wenige davon haben die Einrichtungen sogar verlassen und ihrem Beruf den Rücken gekehrt. Die angedrohten Zwangsgelder wurden gerichtlich gekippt und die Gesundheitsämter sprachen mehrheitlich kaum Betretungsverbote aus, wussten sie doch auch um die angespannte Personalsituation in den betroffenen Einrichtungen.

Insgesamt hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht ihre Wirkung nur für die Einrichtungen und Gesundheitsämter entfaltet und dort ausschließlich für immensen administrativen Mehraufwand gesorgt. Insofern ist es nur zu begrüßen, dass sie mit Ablauf des Jahres 2022 ausläuft und nicht verlängert wird.