Pflegekammern in Deutschland

Derzeit sind kaum Pflegekammern in Deutschland vorhanden, Debatten und Bestrebungen zum Thema werden hingegen dauerhaft geführt. In Niedersachen und Schleswig- Holstein wurden in 2021 gewählte Pflegekammern aufgrund von Protesten aufgelöst. In vielen anderen Bundesländern wurden erst gar keine Kammern gegründet.

Einziges Bundesland, seit 2016, war bisher Rheinland-Pfalz mit der Landespflegekammer RP. Ende letzten Jahres ging nun die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen an den Start.

Pflegekammer in NWR

Am 16.12.2022 konstituierte sich die Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen und am 22.12.2022 wurde die erste Kammerversammlung abgehalten. Im ersten Arbeitsschritt wurden Anträge von Mitgliedern bearbeitet, die Erstellung einer Satzung sowie die Aufgabenverteilung und der Sitz der Kammer diskutiert. „Das ist gelebte Demokratie“ so die Aussage der Pflegekammer.

Die Finanzierung der Pflegekammern

Die Landespflegekammer in Rheinland-Pfalz finanziert sich durch Beiträge der examinierten Pflichtmitglieder sowie der weiteren freiwilligen Mitglieder aus der Pflege.

Die Pflegekammer in NRW wird mit einer Anschubfinanzierung bis Ende Juli 2027 durch das Land gefördert. Für die gesetzlichen Pflichtmitglieder werden daher zeitverzögert ab Mitte 2023, nach einer beschlossenen Beitragsordnung, die ersten Beiträge erhoben. Hier hat NRW offensichtlich aus den Erfahrungen mit der Pflegekammer Niedersachsen gelernt, die bei vielen Pflegenden mit den frühen Beitragsforderungen negativ auffiel.

Kommt eine Pflegekammern in Berlin?

Starke Bemühungen zur Gründung einer Pflegeberufekammer in Berlin gehen aktuell von der CDU aus, die Fraktion reichte am 23.11.2022 einen entsprechenden Gesetzentwurf ein. Wie auch bei der Landespflegekammer in Rheinland-Pfalz sollen examinierte Pflegekräfte verpflichtend Mitglied werden, weitere Beschäftigte in der Pflege können freiwillige Mitglieder werden. Der Mitgliedsbeitrag soll 1 % vom Bruttolohn betragen, so sieht es der Gesetzentwurf vor.

Antrag der Fraktion CDU >> Gesetz über die Errichtung einer Pflegeberufekammer Berlin

Zur Durchsetzung des Antrags wird die Mehrheit des Senats benötigt und ein Fahrplan zur Umsetzung legte die Fraktion gleich mit vor.

„Wenn der Senat das Gesetz Anfang dieses Jahres beschließen würde, könnte sicher zum Anfang 2024 eine Kammer gegründet werden, dafür haben wir ja alle Bestandteile der Gründung ebenfalls mit im Gesetz verankert. Ich denke 2025 könnte dann ein regulärer Vorstand gewählt werden“, so Christian Gräff (CDU), Vorsitzender des Gesundheits- und Pflegeausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus.