Nach der gescheiterten dritten Verhandlungsrunde und einem Schlichtungsverfahren konnte bei der anschließenden Verhandlung im öffentlichen Dienst, Ende April eine Einigung erzielt werden.
Von den klaren Forderungen der Arbeitnehmerseite (10,5 % Lohnerhöhung, mindestens jedoch 500€ und für Azubis mindestens 200€) musste abgewichen werden, doch konnten nachhaltige Verbesserungen für die Beschäftigten bewirkt werden.
Die Gewerkschaft ver.di ist zufrieden mit dem Ergebnis:
Euer Einsatz hat sich gelohnt: „Ohne den Druck durch unsere Mitglieder hätte es die nötige Bewegung in den Tarifverhandlungen nicht gegeben: Erst das große Engagement unserer Mitglieder und die Warnstreiks, an denen sich eine halbe Million Kolleg*innen in den Wochen vor der Schlichtung beteiligt haben, haben diese Einigung überhaupt möglich gemacht. Insbesondere die kommunalen Arbeitgeber waren wenig kompromissbereit“, sagte der ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführer Frank Werneke.
Die Eckpunkte der Tarifeinigung
Geeinigt wurde sich auf die folgenden Eckpunkte:
Die Beschäftigten bekommen ein Inflationsausgleichsgeld, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro gezahlt. Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichsgeld summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.
Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (sog. Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten abweichend von den oben genannten Regelungen im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab 1. März 2024 um 150 Euro angehoben.
Für die kommunalen Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen wurde vereinbart, zuzüglich zum regulären Entgelt ein um bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise gewähren zu können – unabhängig von der eigentlichen Stufenlaufzeit der Beschäftigten.
Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 24 Monate. Der Tarifabschluss tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2024.
Die Gewerkschaft spricht von einem Kompromiss an der Schmerzgrenze:
„Mit der Entscheidung, diesen Kompromiss einzugehen, sind wir an die Schmerzgrenze gegangen“, machte Werneke deutlich. Positiv sei, dass der Abschluss ab März 2024 eine tabellenwirksame Erhöhung von bis zu 16,9 Prozent bedeute – die allermeisten Beschäftigten erhielten damit über 11 Prozent mehr Geld. „Das ist eine beachtliche nachhaltige Steigerung der Einkommen.“
Mitgliederbefragung und Abschluss
In dieser Woche startet die Mitgliederbefragung welche durch die Bundestarifkommission final am 15.05.2023 entschieden wird. Bei einer Annahme der Tarifeinigung wird diese bindend zur Anwendung kommen.
Weitere Informationen sind der Pressemitteilung von ver.di zu entnehmen >> TVöD Einigung erzielt!