Die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern hat am 13. Juli einen Inflationsausgleich und Entgeltsteigerungen in den AVR Bayern beschlossen. Die Arbeitnehmer:innen, auf deren Arbeitsvertrag die AVR Bayern Anwendung finden, erhalten in 2024 eine Inflationsausgleichsprämie von 3000€ und ab Dezember 2024 eine Entgeltsteigerung.
Inflationsausgleich in 2024
Die vereinbarte Inflationsausgleichsprämie wird gemäß AVR Bayern erst in 2024 zur Auszahlung kommen. Im April 2024 erhalten alle Arbeitnehmer:innen eine Zahlung von 1800€. Der verbleibende Betrag bis zur Höchstgrenze von 3000€ wird in monatlichen Beträgen von 150€ bis November 2024 ausgezahlt. Grundsätzlich ist dieser Abschluss schön, kommt aber für seine eigentliche Bestimmung sehr spät. Seit mittlerweile über einem Jahr leiden Arbeitnehmer:innen unter der hohen Inflation und massiv gestiegenen Kosten, nicht zuletzt durch den Ausbruch des Ukrainekrieges. Zwei Jahre später kommt nun die Inflationsausgleichsprämie in den AVR Bayern. Es bleibt zu hoffen, dass den Arbeitnehmer:innen in der Zwischenzeit die Inflation nicht die Haare vom Kopf gefressen hat.
Entgeltsteigerungen ab Dezember 2024
Nach Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie folgt dann ab dem 01. Dezember 2024 die Anhebung der Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200€ und eine darauf aufbauende lineare Erhöhung von 5,5%. Dies ist ein ordentlicher Schritt, der sich eindeutig am Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes orientiert. Ein Unterschied bleibt jedoch: wenn die Arbeitnehmer:innen in den AVR Bayern ihre erste Erhöhung aus den aktuellen Beschlüssen erhalten, haben die Arbeitnehmer:innen im öffentlichen Dienst bereits ihre Inflationsausgleichsprämie vollständig erhalten und zusätzlich die Erhöhung der Tabellenentgelte vollzogen.
Ausnahme: ärztliche Arbeitnehmer:innen
Ausgenommen von der Inflationsausgleichsprämie sind ärztliche Arbeitnehmer:innen. Diese erhalten dafür ab dem 01. Juli 2023 eine Entgelterhöhung von 4,8% und zum 01. April 2024 weitere 4,0%. Wenn die Prämienzahlung für die Arbeitnehmer:innen beginnt, hat der ärztliche Bereich also bereits rund 9% Erhöhung erhalten. Zudem ist die Laufzeit der ärztlichen Erhöhung bis 30. Juni 2024 signifikant kürzer ausgefallen.
Laufzeit bis Ende 2025 – ARK Bayern mit Glaskugel?
Die Laufzeit der allgemeinen Entgelterhöhung der AVR Bayern endet nämlich erst am 31. Dezember 2025. Damit sind die Entgelte für die nächsten zweieinhalb Jahre festgelegt. Die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern beweist damit einen enormen „Weitblick“. Um die allgemeine Inflations- und Lohnentwicklung bis Ende 2025 absehen zu können, braucht man schon eine gut geputzte Glaskugel. Anders ist es kaum erklärbar, wie diese Zahlungszeitpunkte und Laufzeiten zustande gekommen sind. Die Laufzeit des Referenztarifvertrags TVöD endet am 31.12.2024. Gut möglich, dass die AVR Bayern mit ihrer Entwicklung in 2025 erneut hinterher hinken.