Durch das Bundeskabinett wurden Ende August dieses Jahres zwei Gesetze zur Digitalisierung im Gesundheitswesen beschlossen. Zum einen das Digital-Gesetz (DigiG) und zum anderen das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG).
Nach eigenen Angaben hat das Bundesgesundheitsministerium in den letzten Jahren die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen, um eine digitale Transformation voranzutreiben. Ziel ist es ein modernes Gesundheitswesen mit einer datenbasierenden Medizinstruktur aufzubauen. Die alltäglichen Abläufe für Leistungserbringer und Nutzer sollen erleichtert und eine konkrete, erlebbare Vereinfachung geschaffen werden.
„Insgesamt werde man mit den Gesetzen sowohl die Patientenversorgung als auch die medizinische Forschung verbessern“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und sprach in diesem Zusammenhang von einem „dramatischen Durchbruch“. Man baue in Deutschland „eine der modernsten medizinischen Digitalinfrastrukturen in Europa auf“.
Schwerpunkte der digitalen Transformation
Folgende Schwerpunkte zur Transformation werden vom Bundesgesundheitsministerium benannt:
– Aufbau einer sicheren Vernetzung im Gesundheitswesen durch die Telematikinfrastruktur (TI)
– Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
– Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept), ab 01.01.2024 als verbindlicher Standard
– Einführung einer elektronischen Patientenakte (ePA), verbindlich ab 01.01.2025
– Aufbau eines neuen Angebots der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGa)
– Aufbau eines neuen Angebots der digitalen Pflegeanwendungen (DiPa)
– Ausweitung der Nutzung von Videosprechstunden
– Erweiterung von Leistungen der Telemedizin
Weitere Informationen sind auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit zu finden unter
>> Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)
Die Telematikinfrastruktur – die Datenautobahn des Gesundheitswesens
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein Netzwerk zur sicheren, schnellen Kommunikation und Datenübertragung im Gesundheitswesen in Deutschland. Angebunden sind und werden Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken, freiberufliche Therapeuten und Pflegeeinrichtungen. Diese Auflistung ist nicht abschließend und eine Erweiterung auf andere Berufsgruppen wahrscheinlich.
Durch die schnelle Vernetzung mit einem umfangreichen Datentransfer zwischen den unterschiedlichen Einrichtungen wird von einer Datenautobahn im Gesundheitswesen gesprochen.
Zur Anbindung an die Telematik müssen Einrichtungen jeweils einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) sowie eine Institutionskarte (SMC-B) beantragen. Die Kosten für die Beantragung und Bereitstellung der erforderlichen Technik und Ausstattung werden finanziell gefördert. Die Finanzierungsvereinbarungen der unterschiedlichen Einrichtungsformen sind auf der Internetseite des Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ersichtlich >> Telematikinfrastruktur.
Der ursprüngliche Starttermin der verpflichtenden Anbindung wurde auf den 01.07.2025 verlängert.
Weitere Informationen und Beteiligungsrechte
In einem Modellprogramm wurde in 87 Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege die Telematikinfrastruktur zur Erprobung eingeführt. Die häufigsten, daraus entstandenen Fragen wurden vom GKV-Spitzenverband zusammengefasst und beantwortet.
>> FAQ-Fragen und Antworten zum Modellprogramm zur Telematikinfrastruktur
Weitere Informationen können per kostenfreiem Webinar über die Plattform der Firma opta data erhalten werden. Die Onlineveranstaltung findet am 22. November 2023 um 13.00Uhr statt >> In 30 Min. TI verstehen
Die Einführung der Telematikinfrastruktur ist eine gesetzliche Vorgabe und hat nach rechtlich festgelegten Abläufen zu erfolgen. Die Beteiligung der Mitarbeitervertretungen bezieht sich hierbei auf die rechtzeitige Information vor der Einführung der TI und der Umsetzung in der Einrichtung.