Befristungen: Katholische Kirche schafft neue Regelungen im Arbeitsrecht

Bei der katholischen Caritas werden ab Juni befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund in Betrieben und Einrichtungen, die der Grundordnung des kirchlichen Dienstes unterliegen, weitgehend abgeschafft. Auch Kettenbefristungen werden deutlich eingeschränkt, wie die Mitarbeiterseite in der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission der katholischen Kirche am Dienstag in Bonn mitteilte.

Zuvor hatte die Mitarbeiterseite den Vermittlungsausschuss angerufen. „Auch ohne Streikrecht, das im sogenannten Dritten Weg der Kirchen nicht vorgesehen ist, können sehr gute Ergebnisse erzielt werden“, kommentierten die katholischen Beschäftigtenvertreter die Einigung. „Wir wünschen den Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst der Kommunen, der Länder und des Bundes und darüber hinaus auch in der Privatwirtschaft rasch ähnlich gelagerte Regelungen“, erklärten sie. Denn befristete Arbeitsverträge gingen im Regelfall zulasten der Beschäftigten.