Die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR) ist zum 01. Juli 2024 in Kraft getreten. Sie ist ein Instrument der Personalbemessung in der Krankenpflege und ein weiterer Schritt im Rahmen des Krankenhauspflegeentlastungsgesetz. Die Regelung wurde entwickelt, um die Pflegekräfte in Krankenhäusern zu entlasten und die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern.
Es geht darum, dass Krankenhäuser sowohl eine Soll-Personalbesetzung ihrer Stationen als auch die Ist-Personalbesetzung ermitteln. Die Ermittlung wird angewendet auf bettenführenden Normalstationen der somatischen Versorgung für Erwachsene sowie auf bettenführenden Normal- und Intensivstationen der somatischen Versorgung für Kinder. Sie gilt für den Tagdienst in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr.
Im ersten Schritt mussten die Krankenhäuser bis zum 31.August 2024 verpflichtend eine Initialmeldung abgeben. Sie mussten dem Erfassungsinstitute mitteilen, welche Fachabteilungen und welche dazugehörigen Stationen im Geltungsbereich dieser Verordnung vorhanden sind.
Zur Bedarfsermittlung selbst werden die Patient:innen einmal am Tag zwei Pflegekategorien mit je vier Leistungsstufen zugeordnet. Diese sind mit Minutenwerten hinterlegt. Hinzu kommen ein Grundwert pro Tag und ein Fallwert bei Neuaufnahmen. Aus der Summe der Minutenwerte aller Patient:innen ergibt sich der Pflegebedarf für diese Station an diesem Tag.
Der Pflegebedarf wird dann in sogenannte Vollzeitäquivalente umgerechnet, also die Zahl der Pflegekräfte, die für eine bedarfsgerechte Versorgung zur Verfügung stehen müssen. Diese Soll-Personalbesetzung wird anschließend mit der tatsächlichen Ist-Personalbesetzung abgeglichen – so kann täglich der Erfüllungsgrad der PPR 2.0 für die jeweilige Station ermittelt werden.
Ab dem 01. Oktober 2024 sind die Krankenhäuser dann verpflichtet die ermittelten Daten quartalsweise zu übersenden, erstmals bis spätestens 31. Januar 2025. Die auf dieser Basis erhobenen Daten sollen zunächst darüber Auskunft geben, ob und inwiefern die vorhandene Personalbesetzung der Stationen hinter der ermittelten Idealbesetzung zurückliegt.
Im nächsten Schritt sollen nach einer umfassenden Datenanalyse verbindlich einzuhaltende Erfüllungsgrade festgelegt werden, die auch sanktioniert werden können. Weitere Informationen gibt das Bundesministerium für Gesundheit >> Erster Schritt für einheitliche Personalbemessung im Krankenhaus
Die Einführung der Regelung wird begrüßt
Es war ein langer Weg zur Umsetzung, doch nun ist ein entscheidender Schritt begangen worden. Verbände und Gewerkschaft begrüßen die Einführung und hoffen auf eine erfolgreiche Umsetzung und positive Entwicklung in der Krankenpflege.
Bereits 2019 hatten die Gewerkschaft ver.di, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Deutsche Pflegerat das Konzept der PPR 2.0 gemeinsam der Bundesregierung vorgelegt. Es hat noch fünf Jahre bis zur Einführung gedauert, nun ist es endlich so weit.
„Jetzt wird offengelegt, wie viele Pflegekräfte auf den Stationen für eine gute Versorgung nötig sind“, erläutert ver.di Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Diese Transparenz ist eine wichtige Voraussetzung für die Schaffung von Personalstandards, die möglichst rasch verbindlich werden müssen.“ Sie warnt vor einer Situation wie in der Psychiatrie. Die dort seit Jahren geltende Richtlinie Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) wird von den Kliniken wegen fehlender Sanktionen flächendeckend unterlaufen. „Wir bleiben dran, bis die PPR 2.0 im Krankenhausalltag tatsächlich ankommt. Wir lassen Arbeitgeber und Politik nicht aus der Verantwortung“, stellt Bühler klar. „Das Inkrafttreten der PPR 2.0, für die wir so lange gekämpft haben, ist ein Motivationsschub. Wir lassen nicht nach, Beharrlichkeit zahlt sich aus.“
Einig sind sich alle Akteure – eine bedarfsgerechte Personalausstattung ist eine Grundvoraussetzung für gute Pflege und Versorgung. Die neue Pflegepersonalbemessung soll vorhandene Beschäftigte entlasten und dauerhaft im Beruf halten. Zudem sollen bessere Arbeitsbedingungen einen Beitrag zur höheren Attraktivität des Berufs leisten, um neues Personal zu gewinnen. Angesicht eines mittelfristigen Personalbedarfs von mindestens 40.000 Kräften ist dieser Effekt von größter Bedeutung.
Hilfestellung und Fragen zur PPR 2.0 können durch die Gewerkschaft ver.di erhalten werden >> Personalbemessung nutzen