Seit September 2022 gilt das bundesweite „Tariftreue-Gesetz“ für alle Pflegeeinrichtungen. Nach dem geltenden Gesetz sind alle Einrichtungen verpflichtet ihre Pflegekräfte nach Tarif oder nach kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen zu entlohnen. Als dritte Option steht den Pflegeeinrichtungen offen, nach den Durchschnittswerten ihres Bundeslandes zu vergüten, also mindestens das aktuell übliche Entlohnungsniveau einzuhalten.
Der neuen Werte wurden veröffentlicht
Die Vergütungshöhe wird jährlich überprüft und angepasst. So wurden die Werte der regional üblichen Entgeltniveaus letztlich aktualisiert und veröffentlicht. Ab 01. Januar 2025 sind diese Werte maßgebend für die Vergütung der Beschäftigten >> Bundesweite Übersichtstabelle
Im Bundesdurchschnitt steigt der gesetzlich vorgegebene „Tariflohn“ über alle Qualifikationsgruppen hinweg um knapp 8 Prozent. In Niedersachsen beträgt der durchschnittliche Entgeltniveau 22,31€ / Stunde.
Für die einzelnen Beschäftigungsgruppen wurden folgende Werte ermittelt:
– Hilfspersonal 19,17€/h
– Pflegeassistenzpersonal 21,44€/h
– Fachpersonal 25,62€/h
Zur Berechnung des Entgeltniveaus wird ein sogenannter arbeitszeitnormierter Stundenlohn ermittelt. Dieser schließt monatlich durchschnittliche Zulagen sowie jährliche Sonderzahlungen ein.
Die überwiegende Anzahl der diakonischen Pflegeeinrichtungen wenden den Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen (TV DN) oder die Arbeitsvertragsrichtlinien Diakonie Deutschland (AVR-DD) an und sind daher nicht von den Steigerungen des üblichen Entgeltniveaus betroffen.
Eine auskömmliche Refinanzierung wird gefordert
Alle Pflegeeinrichtungen eint die bestehen Schwierigkeiten bei den Vergütungsverhandlungen und somit der Refinanzierung der Entgelte.
Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e. V.) äußert, „Die Pflegeinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, die Lohnsteigerungen vollumfänglich und pünktlich zum Jahresbeginn vorzunehmen. Zeitgleich ist eine vollständige und zeitnahe Refinanzierung dieser Mehrkosten durch die Kostenträger jedoch alles andere als gewiss! Die Vergütungsverhandlungen der vergangenen Jahre haben eindrücklich gezeigt, dass die Bereitschaft bei den Kostenträgern oftmals fehlt, diese Mehrkosten vollständig als Vergütungssteigerungen anzuerkennen. Aus unserer Sicht verkennen die Kostenträger hierbei zu gerne die Tatsache, dass sie auch Leistungsträger sind und eine umfassende pflegerische Versorgung im gesamten Bundesgebiet sicherzustellen haben. Viele Pflegeeinrichtungen stehen wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand und mit den Füßen am Abgrund! Es bedarf nun eines schnellen und konsequenten Handelns sowohl von Kostenträgern als auch Politik, um den Negativtrend in der Pflegebranche nicht noch zu verschärfen. Das leidige Taktieren in Vergütungsverhandlungen auf Kosten der Pflegeeinrichtungen, dass wir in einigen Bundesländern in den letzten Jahren erleben durften, darf sich nicht wiederholen“.
Dieser Appell ist eine eindringliche Mahnung mit Blick auf die bevorstehenden Gespräche und Vergütungsverhandlungen. Der bad e. V. wiederholt deshalb seine Forderung, dass die bereits beschlossene, aber offensichtlich zu niedrige Erhöhung der Pflegesachleistungsbeträge vom Gesetzgeber umgehend korrigiert und an die tatsächlichen Kostensteigerungen angepasst wird. Zeitgleich müssen die Pflegekassen, Sozialhilfeträger und Krankenkassen ohne Wenn und Aber die Lohnkosten vollumfänglich und zum 01.01.2025 in den Vergütungen anerkennen.
Die Forderung zur auskömmlichen Refinanzierung kann nur unterstützt werden, denn Teilschließungen und Insolvenzen belasten viele diakonische Einrichtungen und Beschäftigte.