Entgelte für 2026 in den AVR.DD verhandelt

Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) der Diakonie Deutschland hat sich am 09. Juli 2025 auf Entgelterhöhungen für das Jahr 2026 geeinigt. Dies teilen Arbeitnehmer:innenseite und Arbeitgeberseite jeweils auf ihren Internetpräsenzen mit.

Erhöhung in 2026 und Laufzeit bis Herbst 2027

Die vereinbarte Entgelterhöhung beträgt 3% und erfolgt zum 01.09.2026. Zu diesem Datum werden auch die Ausbildungsvergütungen angepasst und erhöht. Der für 2025 schon eingeführte einmalige freie Vitaltag für Arbeitnehmer:innen mit mindestens 10 Jahren Beschäftigungszeit wird auch 2026 und 2027 gewährt.

Zudem wurden Erhöhungen bei verschiedenen Zulagen vereinbart. Dass die Pflegezulage ab dem 01.07.2026 um 20 € erhöht wird, reißt sicherlich noch niemanden vom Hocker. Interessanter sind da schon die Erhöhungen der Schicht- und Wechselschichtzulage in zwei Schritten von 60 € auf 80 € und letztlich 100 € (Schichtzulage) respektive von 150 € auf 200 € und letztlich 250 € (Wechselschichtzulage). Allerdings erhalten die Arbeitnehmer:innen auf jeden Fall ausreichend Zeit zur Vorfreude, die Erhöhungsschritte erfolgen nämlich erst zum 01.09.2026 und 01.07.2027.
Zusätzlich wurde noch die Praxisanleiterzulage vereinfacht und pauschal geregelt sowie die Fachkraftzulage auf drei weitere Tätigkeiten erweitert.

Die Laufzeit dieser Vereinbarung ist bis 31.10.2027 beschrieben. Beide Seiten der ARK haben sich verpflichtet, keine Anträge einzubringen, die die in der Einigung geeinten Themen betreffen und vor dem 31.10.2027 wirksam werden sollen. Kryptisch geschrieben heißt es nichts anderes, als dass die Entgeltentwicklung der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland nun für die kommenden 27 Monate festgeschrieben ist.

Für die ärztlichen Arbeitnehmer:innen in den AVR-DD wird eine separate Entgeltrunde im August fortgesetzt, für sie gelten die o.g. Erhöhungen nicht. Eine Kurzzusammenfassung des Ergebnisses ist hier erhältlich.

Arbeitgeberseite: „moderate“ Steigerung – Arbeitnehmer:innen: „sehr gutes Ergebnis“

Die Arbeitgeberseite bezeichnet das Ergebnis als „moderate“ Steigerung, welche den Unternehmen eine klare Planungsperspektive bietet und es ermöglich, prospektiv eine Refinanzierung der Entgeltsteigerungen mit den Kostenträgern zu verhandeln. „Wir haben intensiv miteinander gerungen. Der Beschluss gibt nun unseren Tarifanwendern ausreichend Vorlaufzeit, um die Kostensätze mit den Kostenträgern zu verhandeln“, wird der stellvertretende Vorsitzende der ARK Dietmar Prexl in einer Pressemitteilung des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) zitiert. Allerdings lässt sich anmerken, dass die Bewertung als „moderate“ Steigerung durchaus darauf schließen lässt, dass die Arbeitgeber mit den Erhöhungen nicht an ihre Schmerzgrenze gehen mussten.

Die Arbeitnehmer:innenseite beschreibt in ihrer Mitteilung auf der Homepage ein sehr gutes Ergebnis. „Insgesamt sogar leicht besser als im öffentlichen Dienst!“ ist dort zu lesen. Auch im weiteren Text wird noch einmal ein Vergleich zum öffentlichen Dienst (gemeint ist der Tarifvertrag öffentlicher Dienst – TVöD) gezogen, nämlich bei der Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtzulage, die in ihren Endwerten sogar über denen des öffentlichen Dienstes liegen. Auch hier müssen wir jedoch etwas anmerken. Die Erhöhung der Zulagen erfolgt im TVöD jeweils schon zum 01.07.2025. Erst 14 Monate später erreicht die Wechselschichtzulage der AVR-DD die Höhe der Zulage im TVöD. Die Schichtzulage bleibt dann noch hinter der TVöD-Zulage zurück, erreicht wird der Wert hier erst mit dem zweiten Erhöhungsschritt am 01.07.2027. Auch die Entgelterhöhung im TVöD kommt mit dem 01.05.2026 (2,8%) vier Monate früher als in den AVR-DD.