4ter und letzter Teil unserer Reihe – BEM von Marion Weinreich
Ein gutes BEM endet nicht mit der Rückkehr einer erkrankten Person. Die Erfahrungen aus den Verfahren können wichtige Hinweise darauf geben, wo Arbeitsbedingungen insgesamt verbessert werden müssen.
Vom Einzelfall zur Prävention
BEM beschäftigt sich zunächst mit einer einzelnen beschäftigten Person. Gleichzeitig können die Ursachen und Rahmenbedingungen einer Erkrankung Hinweise auf Probleme geben, die auch andere Beschäftigte betreffen.
Wenn beispielsweise im BEM deutlich wird, dass bestimmte Arbeitsabläufe, Arbeitszeiten oder Belastungen gesundheitliche Probleme verstärken, sollte die MAV genauer hinschauen.
Die entscheidende Frage lautet dann:
Was können wir aus diesem Einzelfall für die gesamte Einrichtung lernen?
BEM und Gefährdungsbeurteilung verbinden
Eine enge Verbindung zwischen BEM und dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz kann dabei hilfreich sein.
Im Ausgangsbeitrag wird beispielsweise vorgeschlagen, bei einem BEM die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes einzubeziehen oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuzuziehen.
So kann aus der individuellen Rückkehrbegleitung ein Impuls für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen werden.
Die MAV als Treiberin für gute Arbeitsbedingungen
Die Rolle der MAV beschränkt sich deshalb nicht darauf, bestehende BEM-Verfahren zu kontrollieren.
Sie kann dazu beitragen,
- dass verallgemeinerbare Erkenntnisse aus BEM-Verfahren gewonnen werden,
- dass Arbeitsbedingungen überprüft werden,
- dass notwendige Verbesserungen angestoßen werden,
- dass der BEM-Prozess regelmäßig ausgewertet wird und
- dass aus Erfahrungen konkrete Präventionsmaßnahmen entstehen.
Wichtig ist dabei der Datenschutz: Erkenntnisse für die betriebliche Ebene müssen so genutzt werden, dass die Vertraulichkeit personenbezogener Informationen gewahrt bleibt.
Funktioniert unser BEM überhaupt?
Auch diese Frage sollte regelmäßig gestellt werden.
Kennzahlen können dabei helfen, einen Überblick zu bekommen. Interessant ist beispielsweise:
- Wie viele Beschäftigte sind BEM-berechtigt?
- Wie viele erhalten tatsächlich ein Angebot?
- Wie viele nehmen das Angebot an?
- Wie viele Gespräche finden statt?
- Welche Maßnahmen werden vereinbart?
- Sind diese Maßnahmen erfolgreich?
- Wo gibt es Schwierigkeiten im Verfahren?
Auch Fragen nach Vertrauen, Information, Datenschutz und Akzeptanz können Hinweise darauf geben, wo das BEM weiterentwickelt werden muss.
Ein Gewinn für Beschäftigte und Unternehmen
Ein funktionierendes BEM kann dazu beitragen, Arbeitsplätze zu erhalten, Beschäftigte bei der Rückkehr zu unterstützen und gesundheitliche Belastungen zu reduzieren.
Gleichzeitig kann das Unternehmen erfahrenes Personal halten, Arbeitsbedingungen verbessern und krankheitsbedingte Ausfälle reduzieren.
Vor allem aber kann ein guter BEM-Prozess zu einer Kultur beitragen, in der gesundheitliche Einschränkungen nicht als persönliches Problem der einzelnen Beschäftigten betrachtet werden, sondern als Aufgabe, für die gemeinsame Lösungen gesucht werden.
Fazit
BEM ist dann besonders erfolgreich, wenn aus Einzelfällen Verbesserungen für viele entstehen.
Für die MAV bedeutet das: Nach dem Abschluss einer Dienstvereinbarung beginnt die eigentliche Arbeit erst. Als Mitglied im BEM-Team kann sie dazu beitragen, dass Erfahrungen ausgewertet, Maßnahmen verbessert und Arbeitsbedingungen dauerhaft gesundheitsgerechter gestaltet werden.



