Der zweite Zwischenbericht der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) ist in der 33.Kalenderwoche veröffentlicht worden.
Den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes hat ver.di genutzt um eine Medieninformation dazu zu veröffentlichen und um zu der Demonstration aufzurufen, die am 11.09.2021 in Hannover stattfindet. Hier werden die Forderungen zu Verbesserungen im Gesundheitssystem von ver.di an die Parteien übergeben.
Was steht in diesem Zwischenbericht
Hier eine kurze Darstellung der Inhalte.
Die KAP ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales (BMAS). Die Umsetzung der Vereinbarungen wird durch das BMG durch ein Monitoring und eine Berichterstattung begleitet.
Die KAP beschäftigt sich mit folgenden Schwerpunktthemen:
Aus diesen Schwerpunktthemen sind dann die 5 Arbeitsgruppen gebildet worden, die hier nur verkürzt dargestellt werden:
Arbeitsgruppe 1 „Ausbildungsoffensive Pflege (2019 – 2023): Der Start der neuen generalistischen Pflegeausbildung“
Die „Ausbildungsoffensive Pflege (2019 – 2023)“ ist das Ergebnis der vom BMFSFJ geleiteten Arbeitsgruppe 1 der KAP der Bundesregierung. Ihr Ziel ist es, engagierte und gut ausgebildete Pflegefachpersonen für das Berufsfeld zu gewinnen und den Start der neuen Pflegeausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz ab 2020 zu unterstützen.
Arbeitsgruppe 2 „Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung“
Zentrales Anliegen der Arbeitsgruppe 2 (AG 2) ist die Sicherstellung einer fachlich angemessenen Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Darüber hinaus wurden in der AG 2 zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende im Rahmen des betrieblichen Personalmanagements, des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung vereinbart. Zu den Rahmenbedingungen einer guten Pflege gehört insbesondere eine qualitativ und quantitativ am Bedarf ausgerichtete Personalausstattung der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, mit hinreichend Zeit für Pflegebedürftige, Patientinnen und Patienten, für betriebliche Maßnahmen zum gesundheitsförderlichen Führungsverhalten, gutem Personalmanagement und zur Umsetzung des Arbeitsschutzes sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung. Ziel der KAP-Partner ist es daher, die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens zügig voranzutreiben und in Umsetzung des Koalitionsvertrags gesetzlich zu verankern.
Aus den Zwischenergebnissen wird zusammenfassend nochmals deutlich, welche Anforderungen an den Arbeitsplatz Pflege der Zukunft gestellt werden müssen:
(1) Der Arbeitsalltag in der Pflege und die Bedürfnisse der Mitarbeitenden müssen besser in Einklang gebracht werden. Verbesserungsbedarfe werden insbesondere gesehen bei der Vereinbarkeit von Lebensmodellen und Beruf, dem Führungsverhalten, dem Umgang mit psychischen und physischen Belastungen sowie dem Ermöglichen hoher Pflegequalität und Freiräumen für selbstständiges Agieren.
(2) Die Pflege sollte sich weiter professionalisieren und damit als Berufsbild in der Gesundheits- und Sozialbranche noch klarer profilieren. Gewünscht werden eine systematische Aus- und Fortbildung, klare Berufsprofile und Karrieremöglichkeiten – auch „am Bett“.
(3) Die Sinnhaftigkeit und Professionalität des Berufes sollten mit einer entsprechenden öffentlichen Wahrnehmung einhergehen. Dies könnte sich dadurch erreichen lassen, dass die Attraktivität und Sinnhaftigkeit der beruflichen Pflege in der Kommunikation deutlicher herausgearbeitet wird. Die Bezahlung sollte den Wert der Pflege im Vergleich zu Ausbildungsberufen in der Industrie widerspiegeln und die Belastungen berücksichtigen.
Hier beispielhaft zwei Maßnahmen die in der Arbeitsgruppe erarbeitet wurden:
Verbesserte Fördermöglichkeiten für Pflegeeinrichtungen zur Rückgewinnung von beruflich Pflegenden
Mit dem GVWG wurde das Förderprogramm nach § 8 Absatz 7 SGB XI weiter geöffnet. So können die
Fördermittel für die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf in den Pflegeeinrichtungen zukünftig
auch für die Entwicklung von Konzepten zur Rückgewinnung von Pflege- und Betreuungspersonal sowie
für die Entwicklung von Konzepten für mitarbeiterorientierte und lebensphasengerechte Arbeitszeitmodelle und Maßnahmen zu ihrer betrieblichen Umsetzung verwendet werden.
Regelhafte Finanzierung von Springerpools und Ausfallkonzepten wird geprüft
Darüber hinaus wird derzeit teilweise auch geprüft, inwieweit Maßnahmen, die dazu dienen können, den Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und -nehmern zu reduzieren, verstärkt umgesetzt werden können. So wird z. B. in Nordrhein-Westfalen geprüft, inwieweit sogenannte „Springerpools“ für stationäre Pflegeeinrichtungen künftig regelhaft finanziert werden können. Auch Bayern prüft, ob und wie Springerprojekte in stationären Pflegeeinrichtungen sinnvoll und wirtschaftlich aufgebaut werden können. Auf diese Weise könnten größere Träger mit mehreren Pflegeeinrichtungen zukünftig einen gemeinsamen Personalpool zur Sicherstellung der Versorgung, z.B. bei krankheitsbedingtem Ausfall, einrichten.
Arbeitsgruppe 3 „Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung“
Auf Grund der demographischen Entwicklung werden künftig mehr Pflegebedürftige zu versorgen sein. Dies stellt die gesundheitliche und pflegerische Versorgung vor Herausforderungen. Es müssen neue, innovative Wege bestritten werden, um die Versorgung effizienter zu gestalten und die Arbeitsverdichtung in der Pflege zu verringern. Ziel ist es, dass am Ende mehr Zeit verbleibt, um eine angemessene personenzentrierte Pflege und Betreuung sicherzustellen.
In der ambulanten Pflege kann nach Einschätzung der KAP-Partner der AG 2 auch eine Zeitvergütung dazu beitragen, eine flexible, passgenaue und individuell bedarfsgerechte Versorgung zu erreichen. In diesem Rahmen können beispielsweise auch besondere Schwerpunkte bei der Anleitung und Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen sowie anderen Pflegepersonen gesetzt werden, um die häusliche Versorgung zielgerichtet zu stabilisieren und etwa auf den Erhalt von Fähigkeiten oder die Verbesserung der Selbstständigkeit oder die Förderung der Entwicklung bei pflegebedürftigen Kindern, zum Beispiel durch eine Stärkung der Selbstpflegekompetenz, hinzuwirken.
Ziel ist es, durch digitale und technische Unterstützung in der Leistungserbringung die beruflich Pflegenden
zu entlasten sowie die Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten.
Arbeitsgruppe 4 „Pflegekräfte aus dem Ausland“
Ein über die Möglichkeiten im Inland und europäischen Ausland hinausgehender Bedarf an Pflegefachkräften soll durch Pflegefachkräfte aus Drittstaaten gedeckt werden. Die Gewinnung von Pflegefachkräften aus Drittstaaten ist angesichts des Fachkräftemangels eine zusätzliche Möglichkeit für die Gesundheitseinrichtungen, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, offene Stellen zur Sicherung der pflegerischen Versorgung zu besetzen. Die Maßnahmen sollen die Rahmenbedingungen so verbessern, dass Einrichtungen des Gesundheitswesens bestmöglich dabei unterstützt werden, Pflegefachkräfte aus dem Ausland gewinnen zu können. Die Vorgaben des „Globalen Verhaltenskodex der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die Internationale Anwerbung von Gesundheitskräften“ werden beachtet
Arbeitsgruppe 5 „Entlohnungsbedingungen in der Pflege“
Um die Attraktivität des Pflegeberufs weiter zu stärken, war und ist Ziel der Partner der AG 5 der KAP die Verbesserung der Entlohnungsbedingungen in der Altenpflege. Dabei hat eine Mehrheit der AG 5 die Festlegung von Lohnuntergrenzen und weiterer Mindestarbeitsbedingungen durch Erstreckung eines Tarifvertrags auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) befürwortet.