Die neue Pflegekommission nimmt Arbeit auf

Durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) trat im November 2019 das Pflegelohnverbesserungsgesetz in Kraft und die Einsetzung des dauerhaften Gremiums der Pflegekommission wurde beschlossen.

Im März 2021 wurde das Verfahren zur Einberufung der fünften Pflegekommission eingeleitet und am 17.12.2021 fand die Konstituierung statt.

Die achtköpfige Pflegekommission besteht aus Mitgliedern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die Mitglieder üben die Tätigkeit ehrenamtlich aus und sind nicht an Weisungen gebunden.

Die Zusammensetzung der Kommission

Die neue Pflegekommission wird besetzt durch:

> 2 Mitglieder der arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbands

> 2 Mitglieder der arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland

> 2 Mitglieder der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

> 1 Mitglied des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa)

> 1 Mitglied der Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes

Die Sitzungen der Kommission werden durch einen Beauftragten des BMAS geleitet und zur Beschlussfassung bedarf es einer Mehrheit von sechs Mitgliedern.

Die Aufgabe der Kommission

Die Kernaufgabe der Kommission ist es, Vorschläge für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege zu erarbeiten, insbesondere zu den Löhnen. Die ausgearbeiteten Empfehlungen werden dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt und das Ministerium kann hiernach Rechtsverordnungen, verbindlich für alle Pflegebetriebe, erstrecken.

Ein erster Schwerpunkt ist die zum 30.04.2022 auslaufende Verordnung zum Pflegemindestlohn. Eine maßgebende Empfehlung ist umso wichtiger, da ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für die Altenpflege durch Caritas und Diakonie verhindert wurde.

Zwingende Änderungen und Verbesserungen sind ebenfalls bei den Arbeits- und Rahmenbedingungen erforderlich.

Die bisherigen Pflegekommissionen hatten das Gesetz zur Mindestentlohnung und die kleine Pflegereform, mit der Tarifpflicht für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen ab September 2022, auf den Weg gebracht.