Um der angespannten Personalsituation in der Altenpflege und insbesondere in den Alten- und Pflegeheimen entgegenzuwirken trat das Gesundheitsvorsorgeweiterentwicklungsgesetz (GVWG) mit der „Tarifbindungspflicht“ für Pflegeeinrichtungen in Kraft.
Seit 01.09.2022 sind die Pflegeeinrichtungen zu einer Tarifanwendung oder gleichwertigen Entgeltvergütung verpflichtet. Erste Auswertungen ergeben zwar eine allgemein leichte Verbesserung der Vergütung, aber was genau sich in einem „Tarif“ befindet lässt breiten Spielraum offen.
Die Gewerkschaft ver.di stellt das Etikett „Tarif“ in Frage, denn wie neue Tarifverträge entstanden sind und was sich hinter einigen tariflichen Vereinbarungen verbirgt ist fragwürdig. Die Gewerkschaft tituliert die Tariflohnpflicht daher als >> Der Nebel durchschnittlicher Entgelte
Personalnot bleibt bestehen
Der Versuch durch die „Tariflohnpflicht“ mehr Personal zu gewinnen hat sich in der Praxis nicht bewährt. Eine höhere Vergütung allein ist nicht ausreichend um Personal zu halten und Neues zu gewinnen. Besonders die schwierigen Arbeitsumstände in den Pflegeeinrichtungen machen den Beschäftigten zu schaffen, daher fehlt immer mehr Personal.
Eine Statistik zeigt die Anzahl von Alten- und Pflegeeinrichtungen in Deutschland auf:
Aufgrund der Personalnot, in Verbindung mit den steigenden Kosten, wird allerdings bundesweit immer häufiger von Schließungen von Pflegeeinrichtungen berichtet. Der südliche Teil von Deutschland scheint härter betroffen zu sein wie Pressemitteilungen aus dem Schwarzwald, in Schwaben, in Franken, in Ober- und Nordbayern zu entnehmen ist. Aber auch aus Niedersachsen werden aktuelle Meldungen vernommen.
Pressemitteilungen
>> „Unausweichlicher Schritt“ – Altenheim schließt aus Personalnot
>> „Die Lage ist desaströs“ – Pflegeheim schließt weil die Mitarbeiter fehlen
>> Bremen: „Altenheim ist insolvent“ – 90 Bewohner suchen neue Bleibe
Als Mitarbeitervertretung haben wir das Recht regelmäßig über die wirtschaftliche Lage unserer Einrichtung informieren zu werden und bei Schließungen müssen wir rechtzeitig hinzugezogen werden. Dieses Recht sollte in Anspruch genommen und eingefordert werden von der MAV.