Die Hans-Böckler-Stiftung hat ein Gutachten von Peter Stein, ehemaliger Arbeitsrichter, veröffentlicht. Stein beleuchtet in diesem Gutachten das kirchlichen Selbstbestimmungsrecht im Arbeitsrecht und seinen Grenzen. Aus seiner Sicht sind die Grenzen demnach enger gesteckt, als es die Rechtsprechung hierzulande über Jahrzehnte vorgegeben hat.
Um für Klarstellungen im deutschen Recht zu sorgen und es in Einklang mit Unionsrecht zu bringen, empfiehlt der Autor Anpassungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Ob eine gerechtfertigte berufliche Anforderung vorliegt, dürfe sich nicht nach dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht bestimmen, sondern allein nach der Art der Tätigkeit. Zudem sollte der Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes auf kirchliche Einrichtungen ausgedehnt werden, wird doch über die kirchliche Mitarbeitervertretung neben den Interessen der Beschäftigten zugleich auch ein kirchliches Amt vertreten. Das Recht zu streiken steht kirchlichen Beschäftigten nach Steins Einschätzung bereits jetzt zu, weil ohne dieses Recht keine Lohnverhandlungen auf Augenhöhe möglich sind.
Richtiger Zeitpunkt für dieses Gutachten
Wie schon mehrfach berichtet, steht im Koalintionsvertrag, dass das kirchliche Arbeitsrecht gemeinsam mit den Kirchen überprüft werden soll, wo das kirchliche Arbeitsrecht dem weltlichen angeglichen werden kann. Die Fachtagung im November (Beitrag) hat sich ausführlich mit diesem Thema beschäftigt und dieses Gutachten birgt weitere Argumente für die Forderung die Interessenvertretungen der Arbeitnehmerinnen bei dieser Überprüfung zu beteiligen und, wie auch in der Resolution gefordert, das kirchliche Arbeitsrecht abzuschaffen.
Weitere Informationen:
Peter Stein: Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht im Arbeitsrecht und seine Grenzen, HSI-Schriftenreihe Band 47, Januar 2023.