Hitze am Arbeitsplatz macht müde, stört die Konzentration und kann die Gesundheit ernsthaft gefährden. Verantwortliche in Betrieben sollten deshalb rechtzeitig im Sommer für speziellen Schutz sorgen – und im Ernstfall schnell helfen können.
Auch wenn wir in Niedersachsen (noch) keine Außentemperaturen wie im Süden haben, so werden an Arbeitsplätzen wo z.B. pflegerische Tätigkeiten stattfinden, locker über 26 Grad erreicht. Neben Maßnahmen gegen starke Erwärmung von Räumen (Beschattung, Klimatisierung, usw.), sind die Einrichtungsleitungen in der Pflicht weitere Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen.
So sind auch im Sommer ausreichend Getränke für die Belegschaft zur Verfügung zu stellen. Ungekühltes Wasser ist am besten. Auch Saftschorlen mit hohem Wasseranteil und ungesüßte Früchtetees sind gut geeignet, um Flüssigkeitsverlust schnell auszugleichen.
Maßnahmen ergreifen
Mitarbeitervertretungen haben ein umfassendes Mitbestimmungsrecht (§ 40 lit. b MVG-EKD) damit Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen (z.B. aufgrund von Konzentrationseinschränkungen durch große Hitze) und gesundheitlichen Gefahren ergriffen werden. Mitarbeitervertretungen und Einrichtungsleitungen sollten nicht warten, bis die Beschäftigten die Hitze am Arbeitsplatz nicht mehr aushalten.
Alle wichtigen Informationen, Maßnahmen und Verordnungen zum Thema Hitze am Arbeitsplatz, hat die Gewerkschaft ver.di in der aktuellen Ausgabe von „sopo-aktuell“ veröffentlicht. >>>hier