Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung und die Monitoring Stelle UN – Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (UN – BRK) hatten im Mai letzten Jahres eine Handlungsempfehlung für die Politik und Praxis zum Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen veröffentlicht.
Initiiert wurde die Handlungsempfehlung aufgrund der Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, verbindlichere Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt voranzutreiben. Empfehlungen an die Politik waren unter anderem die Reformierung des Gewaltschutz- und Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Die Leistungserbringer wurden auf die Einhaltung der Vorgaben zur Umsetzung verpflichtender Gewaltschutzkonzepte hingewiesen.
Handlungsempfehlung >> Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Was hat sich seitdem getan?
Der Bundesbeauftragte und das Deutsche Institut für Menschenrechte hatten bei der Veröffentlichung der Handlungsempfehlung geäußert eine aufmerksame Beobachtung und Begleitung bei der Umsetzung vorzunehmen. Eine öffentliche Auswertung ist bisher nicht bekannt gegeben worden und das Bestreben der Bundesregierung wird getrübt durch die Verlängerung der Auswertung der BTHG Umsetzungen bis Ende 2024.
Um einen Eindruck von Gewaltproblemen in der Behindertenhilfe zu erhalten wurde durch die Technische Universität Darmstadt eine Befragung der Beschäftigten in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt. Dabei erleben rund 10 % der Beschäftigten tägliche Beschimpfungen und mehr als 5 % haben täglich körperliche Übergriffe erfahren. Zudem erschweren Personalmangel und steigende Arbeitsbelastungen den eigenen Umgang mit Gewaltsituationen. Ein vergleichbares Ergebnis erzielte eine Studie der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Was können wir tun?
Wir können das Thema Gewalt in der Behindertenhilfen wieder präsenter machen. Die Gewerkschaft ver.di hat hierzu ein Positionspapier erarbeitet und stellt Forderungen an die Politik und die Arbeitgeber.
Behindertenhilfe >> Da kann man doch was machen!
Gefordert werden unter anderem eine ausreichende Personalausstattung und Qualifikation, sowie eine Vermeidung von prekären Beschäftigungsverhältnissen. Zudem sind Einhaltung und Überprüfung der Umsetzung von den gesetzlichen Vorgaben notwendig durchzuführen.
Als Mitarbeitervertretungen sind wir mit gefordert in unseren Einrichtungen die Einhaltung der Gesetzesvorgaben zu prüfen sowie den Gesundheits- und Arbeitsschutz zu fördern.
Hilfestellung zum Gesundheitsschutz und zu Gefährdungsbeurteilungen gibt es durch Seminare von dia e.V. >> MAV Seminare
oder zum Umgang mit Gewalt durch ein Seminar von ver.di >> Gewalt gegen Beschäftigte
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